Tipps zur Bearbeitung

Dr Franke Ghostwriter
dass ich VerfR hinter mich gebracht habe, ist schon zwei Semester her (glaube Klausur März 2006), allerdings möchte ich Euch zur Bearbeitung des Kurses ein paar Dinge mit auf den Weg geben.

Teil 1 (ist informativ, kann man sich aber sparen, da der Stoff nix mit Gutachten zu tun hat *g*)

Teil 2 (äußerst klausurrelevant): Bisher kamen in den alten Klausuren nur Grundrechtsprüfungen dran (Verfassungsbeschwerden, abstrakte Normen-
kontrollverfahren etc.). Daher tut Euch die Mühe an, bereits beim ersten Lesen des Skriptes sämtliche Definitionen der Grundrechte herauszuschreiben. Diese Teile müsste ihr in der Klausur an richtiger Stelle wörtlich wiedergeben können !!! Am Besten kommen die Dinger auf Kartei-
kärtchen. Dann sollte man sich die Prüfungsschematas der einzelnen
Klagearten gut einprägen. Ich empfehle Euch hier paralell möglichst mit anderen Skripten (z.B. Niederle, Hemmer, Alpmann-Schmidt ... Jeder hat da seine eigenen Präferenzen) zu arbeiten und Euch dieses Zeugs dann gleich servierfertig vorzubereiten, dass ihr Euch den Stoff dann nur noch vor der Klausur reinziehen müsst.

Bevor ihr Teil 2 lest, könntet ihr Euch die Skripte "Die 150 wichtigsten Fragen zum Staatsreht I & II" von Niederle (Kosten jeweils 6,60 Euro) "zu Gemüse" führen. Vorteil: Wiedererkennungseffekt, da Niederle das Wichtigste auf ca. 80 Seiten komprimiert zusammenfasst und ihr den Stoff durch das Lesen der Kurseinheiten vertiefen und verfestigen könnt.

Teil 3 (Europarecht): War bisher noch nie klausurrelevant. Allerdings ist der Lehrstuhl jetzt fest besetzt und es besteht immer die Möglichkeit, dass sich der Lehrstuhl dazu hinreißen lässt, auch mal eine europarechtliche Klausur zu stellen. Hierzu gibt es auch ein Kurzskript ...

Ich habe Europarecht damals komplett beim Lernen weggelassen, also Mut zum Riskio bewiesen, was natürlich in die "Hose" gehen kann. Ganz sparen sollte man sich die KEs trotzdem nicht, da in den aufbauenden Modulen
(z.B. VwR, UR II etc. etc.) immer wieder europarechtliche Bezüge da sind, was dazu führte, dass ich die Dinger dann eben nach der Klausur lesen musste 😉

Grüßle


Sandra
 
Hallo zusammen,

dass ich VerfR hinter mich gebracht habe, ist schon zwei Semester her (glaube Klausur März 2006), allerdings möchte ich Euch zur Bearbeitung des Kurses ein paar Dinge mit auf den Weg geben.

Teil 1 (ist informativ, kann man sich aber sparen, da der Stoff nix mit Gutachten zu tun hat *g*)

Teil 2 (äußerst klausurrelevant): Bisher kamen in den alten Klausuren nur Grundrechtsprüfungen dran (Verfassungsbeschwerden, abstrakte Normen-
kontrollverfahren etc.). Daher tut Euch die Mühe an, bereits beim ersten Lesen des Skriptes sämtliche Definitionen der Grundrechte herauszuschreiben. Diese Teile müsste ihr in der Klausur an richtiger Stelle wörtlich wiedergeben können !!! Am Besten kommen die Dinger auf Kartei-
kärtchen. Dann sollte man sich die Prüfungsschematas der einzelnen
Klagearten gut einprägen. Ich empfehle Euch hier paralell möglichst mit anderen Skripten (z.B. Niederle, Hemmer, Alpmann-Schmidt ... Jeder hat da seine eigenen Präferenzen) zu arbeiten und Euch dieses Zeugs dann gleich servierfertig vorzubereiten, dass ihr Euch den Stoff dann nur noch vor der Klausur reinziehen müsst.

Bevor ihr Teil 2 lest, könntet ihr Euch die Skripte "Die 150 wichtigsten Fragen zum Staatsreht I & II" von Niederle (Kosten jeweils 6,60 Euro) "zu Gemüse" führen. Vorteil: Wiedererkennungseffekt, da Niederle das Wichtigste auf ca. 80 Seiten komprimiert zusammenfasst und ihr den Stoff durch das Lesen der Kurseinheiten vertiefen und verfestigen könnt.

Teil 3 (Europarecht): War bisher noch nie klausurrelevant. Allerdings ist der Lehrstuhl jetzt fest besetzt und es besteht immer die Möglichkeit, dass sich der Lehrstuhl dazu hinreißen lässt, auch mal eine europarechtliche Klausur zu stellen. Hierzu gibt es auch ein Kurzskript ...

Ich habe Europarecht damals komplett beim Lernen weggelassen, also Mut zum Riskio bewiesen, was natürlich in die "Hose" gehen kann. Ganz sparen sollte man sich die KEs trotzdem nicht, da in den aufbauenden Modulen
(z.B. VwR, UR II etc. etc.) immer wieder europarechtliche Bezüge da sind, was dazu führte, dass ich die Dinger dann eben nach der Klausur lesen musste 😉

Grüßle


Sandra

meinst du mit teil 1 nun den kurs 1 oder teil 1 und glossar von kurs 2? 😕 :confused
 
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