Studiengebühren für Masterstudiengang?

Dr Franke Ghostwriter
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Ich hab schon mal in den offiziellen newsgroups der Fernuni nachgefragt, aber da antwortet irgendwie niemand...

Ok, also ich bin mit dem kommenden WS neu an der feu und studiere den Masterstudiengang "Governance" in Teilzeit. Ich habe vorher an der Ruhr-Uni Bochum Politikwissenschaft und Geschichte studiert und dort einen Bachelor-Abschluss gemacht. In den MA Gov bin ich ohne Probleme reingekommen. Gestern erhielt ich den Gebührenbescheid, ich solle 325 Euro Studiengebühren für das Zweitstudium bezahlen. Meiner Ansicht nach handelt es sich aber um einen konsekutiven Masterstudiengang, der auf meinem vorhandenen Bachelor-Abschluss aufbaut und demnach nicht gebührenpflichtig ist. So hatte man es uns auch immer an der Ruhr-Uni erklärt. Ich habe folgenden Widerspruch formuliert:

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Gebührenbescheid vom 29.08.2006 möchte ich hiermit Widerspruch einlegen. In diesem Bescheid berechneten Sie mir eine Studiengebühr für ein Zweitstudium in Höhe von 325,00 Euro.
Da ich einen Bachelor-Abschluss in Politikwissenschaft und Geschichte an der Ruhr-Universität Bochum erlangte, ist der Masterstudiengang "Governance -- Politische Steuerung und Koordination" an der Fernuniversität in Hagen jedoch nicht als Zweitstudium, sondern als ein konsekutiver Masterstudiengang zu werten. Ein konsekutiver Masterstudiengang ist nach § 1 Abs. 2 StKFG ein Studium, "das aufbauend auf dem Erwerb des Bachelor- oder Bakkalaureusgrades zu einem ersten Masterabschluss führt." Für einen konsekutiven Masterstudiengang werden nach § 1 Abs. 1 StKFG keine Studiengebühren erhoben. Stattdessen wird, genau wie bei einem Bachelorstudiengang, nach § 2 Abs. 1 StKFG ein Studienkonto eingerichtet, in dem nach § 6 Abs. 2 StKFG ein Studienguthaben in Höhe der 1,5-fachen Regelstudienzeit eingerichtet wird. Ob ein Restguthaben aus dem Bachelorstudiengang auf dem Studienkonto vorhanden ist oder nicht, ist unerheblich, da nach § 8 StKFG ein Restguthaben nur für einen "postgradualen Studiengang oder in einem weiterbildenden Studium" eingesetzt werden dürfen und für konsekutive Masterstudiengänge die o. g. gesetzliche Regelung gilt.
Ich möchte Sie daher bitten, den Gebührenbescheid vom 29.08.2006 noch einmal zu überprüfen und mir nach § 2 Abs. 1 StKFG ein Studienkonto einzurichten.

Mit freundlichen Grüßen
Pascal Hugo
Ist das so in Ordnung und stimmt die rechtliche Einschätzung? Vielen Dank schon mal.

Grüße

Pascal
 
Klingt gut. Keine Ahnung, ob's rechtlich auch richtig ist, klingt aber erstmal so und ich geh davon aus, dass Du Dir das schon richtig durchgelesen hast.🙂
Eines nur: Ruf vielleicht erstmal bei der Gebührenstelle an, falls Du das noch nicht gemacht hast. Die machen da manchmal auch Fehler und sind dann eigentlich auch auf einen Anruf hin bereit, das zu ändern. Nummer steht auf Deinem Gebührenbescheid.
 
Ich habe heute erstmal mit der Gebührenstelle telefoniert, die Dame am Telefon hat mir erst mal grundsätzlich Recht gegeben. Ich solle den Widerspruch aber in jedem Fall noch Mal schriftlich schicken, zusammen mit dem Studienkontenauszug, den man zusammen mit der Exmatrikulation von der ehemaligen Uni bekommt, an der man den Bachelor gemacht hat. Gut, dass ich das Teil noch hatte... 😉 Leider ist es so, dass die das Ding unbedingt im Original brauchen, aber ich hab mir heute zumindest noch mal ne Kopie gemacht, falls ich es nochmal irgendwann benötige. Habs dann heute nachmittag so wie es oben steht zusammen mit dem Studienkontenauszug abgeschickt.

Als ich von der Post zurück kam hab ich ne Mail vom Herrn Eierdanz erhalten (das ist wohl der Abteilungsleiter da) bekommen, der hat zufällig meinen Beitrag in der AStA-Newsgroup gelesen und bereits alles korrigiert. Sehr nett und vor allem sehr unbürokratisch! 🙂 Ein Widerspruch wäre gar nicht mehr nötig gewesen. Also alles in Butter.
 
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