Hagener 😉
ich spiele mit dem Gedanken auch bald zu Euch zu stoßen, da mir mein Jura-Studium (obwohl es in den letzten Zügen liegt) nicht mehr zu enden scheint.
Ich habe bis auf den großen BGB (davon nur den Teilschein) alle Scheine sowie einen Grundlagenschein im ArbeitsR. Den großen BGB versuche ich jetzt noch zu komplettieren.
1. Wie lang dauert denn so ein BoL Studium (Vollzeit) wenn alles angerechnet wird? (Leider ist mein Uni-Schwerpunkt Strafrecht)
2. Wird auch ein Teil-Schein (also die große BGB Hausarbeit) separat angerechnet und um wieviel Zeit wirft mich das zurück?
3. In ZPO / StPO hab ich leider noch erhebliche Wissenslücken. Ähnlich in HandelsR und beim GesellschaftsR, aufgrund des BWL-Bezugs gehe ich mal davon aus, dass ich dort auch nacharbeiten muss.
-> Würdet ihr mir da von einer Anrechnung abraten, da ich ja sowieso noch die Modulprüfungen schreiben muss?
4. Ich hab mein Abitur an einem Wirtschaftsgymnasium mit den Fächern VWL/BWL/ReWe gemacht. Sind schulische Leistungen auch anrechungsfähig?
Ich hoffe ich konnte meine Fragen relativ klar darstellen und bedanke mich schon vielmals für Antworten 😉 -grins- ihr rettet einen verzweifelten Jurastudenten aus seiner misslichen Lage ... ich bin wirklich mit den Nerven am Ende.
Danke für Eure Zeit und ganz liebe Grüße
Der Nachfrager
ich spiele mit dem Gedanken auch bald zu Euch zu stoßen, da mir mein Jura-Studium (obwohl es in den letzten Zügen liegt) nicht mehr zu enden scheint.
Ich habe bis auf den großen BGB (davon nur den Teilschein) alle Scheine sowie einen Grundlagenschein im ArbeitsR. Den großen BGB versuche ich jetzt noch zu komplettieren.
1. Wie lang dauert denn so ein BoL Studium (Vollzeit) wenn alles angerechnet wird? (Leider ist mein Uni-Schwerpunkt Strafrecht)
2. Wird auch ein Teil-Schein (also die große BGB Hausarbeit) separat angerechnet und um wieviel Zeit wirft mich das zurück?
3. In ZPO / StPO hab ich leider noch erhebliche Wissenslücken. Ähnlich in HandelsR und beim GesellschaftsR, aufgrund des BWL-Bezugs gehe ich mal davon aus, dass ich dort auch nacharbeiten muss.
-> Würdet ihr mir da von einer Anrechnung abraten, da ich ja sowieso noch die Modulprüfungen schreiben muss?
4. Ich hab mein Abitur an einem Wirtschaftsgymnasium mit den Fächern VWL/BWL/ReWe gemacht. Sind schulische Leistungen auch anrechungsfähig?
Ich hoffe ich konnte meine Fragen relativ klar darstellen und bedanke mich schon vielmals für Antworten 😉 -grins- ihr rettet einen verzweifelten Jurastudenten aus seiner misslichen Lage ... ich bin wirklich mit den Nerven am Ende.
Danke für Eure Zeit und ganz liebe Grüße
Der Nachfrager