mir wurde das Propädeutikum angerechnet, daher liegt mir der Kurs nicht vor. Habe mir im Hinblick auf die Klausur allerdings anhand einer kurzen Zusammenfassung die Strafrechtstheorien angeschaut. Habe gelesen, dass es die absolute Straftheorie gibt, die relativen Theorien (General- und Spezialprävention) und Vereinigungstheorien. Was ich nicht verstehe ist, wie die psychologische Zwangstheorie von Feuerbach in dieses Schema passt. Handelt es sich dabei auch um eine relative Theorie oder eine absolute Straftheorie? Oder ist das noch eine ganz andere Theorie, die bei diesem Schema aussen vor steht? Für eine kurze Erklärung wäre ich sehr dankbar.
Grüsse an alle Lerngeplagten,
strahlie
Grüsse an alle Lerngeplagten,
strahlie