Stoffeingrenung auch in ArbR?

Dr Franke Ghostwriter
nach dem ich schon zu jedem von mir belegten Modul einen Klausurhinweis bekommen habe, wollte ich euch fragen, ab auch bei dem ArbR der Fall sein wird? Im Moodle gib es auch keine Anzeichen davon und die "zwei Wochen Frist" vor der Klausur beginnt ja heute...
Weisst jemand was davon?
 
Also ich habe die KEs nur ein Mal durchgelesen. Alle Themen, einschließlich Antidiskriminierung, übe ich anhand von Fällen. Zu dem letzten nicht wirklich viel. Hoffe es kommt nicht dran...

Grüße

Mache ich genauso. Anhand der Skripte zu lernen, finde ich nicht wirklich sinnvoll. Lerne im Moment mit den 39 Fällen von Hemmer / Wüst. Die finde ich sehr hilfreich. Dann schaue ich mir noch die Klausur vom letzten Semester, sowie die EAs der letzten Jahre an.
Lernt Ihr auch die Zulässigkeit einer Klage ? Die ist ja in den Aufgabenstellungen der FernUni meist gegeben. Vor ein paar Jahren war sie aber in einer Klausur mal gefragt, obwohl damals im Skript stand, dass eine Zulässigkeitsprüfung nicht Klausurgegenstand sein wird.
Vielleicht war ja jemand bei einem Klausurvorbereitungsseminar und kann zu diesem Thema mehr sagen.

Viele Grüße
 
Kann mich dem marcnorden bezüglich Hemmer-Wüst nur anschlissen.

Zulässigkeit prüfe ich auch, denn es wird häufig zumin. bei Hemmer danach gefragt und dann auch geprüft. Es reicht aber kurz alles anzusprechen, wenn keine probleme darin verborgen sind. Insbesondere Feststellungsinteresse, bei hilfsweisen Anträgen innerprozessuale Bedingung, Zulässigkeit von Klagenhäufung. So in etwa.

@ svss
Schwerpunkmäßig lerne ich Beendigung, Befristung, Klage auch Lohn. AGG weniger...
 
Ich bin noch bester Hoffnung, dass man einfach mit BGB 1 und 2 durchkommt. Dann noch etwas zu den Sachen mit Klage, Schadenersatz, Urlaub und das war es für mich.

Ich werde mich dieses Semester auf Strafrecht konzentrieren, notfalls muss ich dann AVR nochmal machen.
 
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