Also, ich arbeite im Rahmen der Klausurvorbereitung mit dem Hemmer "Staatsrecht - die 32 wichtigsten Fälle"
Nun habe ich aber mit dem 2. Fall schon so meine Probleme.
Zum einen wird bei der Lösung ganz pauschal ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit geprüft und ich Frage mich, ob das so ausreichen würde, weil ja in der Kurseinheit sehr viel ausgeführt wird jeweils zu Forschung und Lehre.
Außerdem reicht in der Lösung beim Hemmer der Art 20a als verfassungsimmanente Schranke für einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Eigentlich hatte ich nach dem Lesen der KE den Eindruck, dass die Autoren einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit so gut wie nie für zulässig halten, reicht da wirklich eine Staatszielbestimmung aus um den zu rechtfertigen?
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen, hier arbeiten ja glaub ich einige mit dem Hemmer...
Nun habe ich aber mit dem 2. Fall schon so meine Probleme.
Zum einen wird bei der Lösung ganz pauschal ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit geprüft und ich Frage mich, ob das so ausreichen würde, weil ja in der Kurseinheit sehr viel ausgeführt wird jeweils zu Forschung und Lehre.
Außerdem reicht in der Lösung beim Hemmer der Art 20a als verfassungsimmanente Schranke für einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Eigentlich hatte ich nach dem Lesen der KE den Eindruck, dass die Autoren einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit so gut wie nie für zulässig halten, reicht da wirklich eine Staatszielbestimmung aus um den zu rechtfertigen?
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen, hier arbeiten ja glaub ich einige mit dem Hemmer...