bin ein wenig verunsichert, weshalb ich mir in meiner Entscheidungsphase einige Ratschlage einholen möchte.:gruebel:
Da ich in ArbeitsVR, UnternehmensR I und BGB III "lediglich" die Klausuren bearbeiten, also die Module an sich nicht belegen muss, werde ich keine EA schreiben und korrigieren lassen. Skripte und div. andere Unterlagen stehen mir zur Verfügung. Die Themenbereiche sind für mich soweit nicht fremd, dennoch habe ich das Gefühl, etwas zu "verpassen". Ich werde im SS 08 mit BoL starten, so dass ich bislang keine Erfahrungen mit EA gemacht habe und mithin den Inhalt bzw. die Struktur dieser Arbeiten nicht kenne. Mir fehlt also ein Vergleich, inwieweit sich der Inhalt der Hagener EA mit den bspw. "Hemmer-Fällen" decken.
Was meint Ihr dazu? Soll ich die Module wegen EA belegen?
Liebe Grüße :winke
Da ich in ArbeitsVR, UnternehmensR I und BGB III "lediglich" die Klausuren bearbeiten, also die Module an sich nicht belegen muss, werde ich keine EA schreiben und korrigieren lassen. Skripte und div. andere Unterlagen stehen mir zur Verfügung. Die Themenbereiche sind für mich soweit nicht fremd, dennoch habe ich das Gefühl, etwas zu "verpassen". Ich werde im SS 08 mit BoL starten, so dass ich bislang keine Erfahrungen mit EA gemacht habe und mithin den Inhalt bzw. die Struktur dieser Arbeiten nicht kenne. Mir fehlt also ein Vergleich, inwieweit sich der Inhalt der Hagener EA mit den bspw. "Hemmer-Fällen" decken.
Was meint Ihr dazu? Soll ich die Module wegen EA belegen?
Liebe Grüße :winke