Sigmar Sonnig - Frage

Dr Franke Ghostwriter
Sigmar Sonnig - Frage!!

Hi Leutis,

ich habe gerade den Fall "Sigmar Sonnig" von der Lehrstuhlhomepage bearbeitet. Die zweite Fallfrage lautet hier, ob S dem L die Leuchten bezahlen muss. Ich hätte hier über § 26 HGB argumentiert (Haftung des früheren Inhabers). Die Lehrstuhl-Lösung geht aber über § 15.... Kann mir da jemand weiterhelfen. Finde § 28 HGB schließt die Haftung eindeutig aus...

Danke!!

Nadin
 
Anspruch L gg. S aus 433 II

1. KV prüfen

a) Willenserklärung des S?

b) wirks. Stellvertretung durch P gem. 164 I S.1 (eigene, im fremden Namen, mit Vertretungsmacht)
aaa) Prokura gem. 48 I (hier Verweis auf 1. Frage)
bbb) Erlöschen der Prokura durch Widerruf 52 I
ccc) Zwischenergebnis: keine Vertretungsmacht des P
ddd) Wirkung der negativen Publizität der HR 15 I
1) einzutragene Tatsachen 53 III
2) fehlende Eintragung und Bekanntmachung
3) Problem: fehlende Voreintragung der Prokuraerteilung
4) in Angelegenheit des S
5) keine Kenntnis des L
ee)Umfang
ff) Zwischenergebnis
2. Ergebnis: Anspruch des L gg. S
 
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