Rechtliche Frage Steuer-/Wirtschaftsrecht

Dr Franke Ghostwriter
ich wollte mal fragen ob ich dieses Forum hier auch für einen persönlichen Zweck "missbrauchen" könnte. Also ich bin oft hier unterwegs alledings als Wirtschaftsinformatiker. Da ich nun aber ein rechtliches Anliegen habe dahte ich mir ich suche hier mal Hilfe.

Ich versuch hier mal grob zu beschreiben worum es geht, wenn mir einer evtl. helfen kann und will, dem würd ich über PM nochmal Details zukommen lassen.

Mich interessiert es im Prinzip wie es mit "Schenkungen" von Geldbeträgen an Privatpersonen/Unternehmen läuft. Wie es da rechtlich aussieht, was davon versteuert werden muss, falls überhaupt. Also darf man sich beliebig hohe Geldbeträge "schenken" lassen - Ohne Dienstleistung und Co?

Also keine Ahnung ob das überhaupt hier hin gehört, aber falls ja kann ja evtl. jemand helfen 🙂

Gruß
 
Bei der Schenkungssteuer (auch für Erbschaften) werden verschiedene Erbschaftsklassen unterteilt. Google mal nach Erbschaftssteuer. Fremde sind Steuerklasse 3. Du darfst innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums von dem gleichen fremden Dritten bis zu 20.000 € steuerfrei Dir schenken lassen, von mehreren fremden Dritten jeweils bis zu 20.000.
Aaaber, sollte es sich nicht um eine echte Schenkung handeln, sondern damit eine Gegenleistung in irgend einer Form verbunden (gewesen) sein, sieht das natürlich anders aus. Je nachdem was die Gegenleistung war, liegen dann Erträge aus gewerblicher/freiberuflicher Tätigkeit vor, die selbstverständlich der Einkommensteuer unterfallen.
Mit anderen Worten, das Finanzamt würde sich möglicherweise dafür interessieren, warum Dir ein Fremder plötzlich Geld zuwenden will.
Schenkungen an Unternehmen??? Sieht nicht sehr glaubwürdig aus.
Also falls Du vorhast, über eine fingierte Schenkung Einkommensteuern zu sparen, lass lieber die Finger davon.
 
weissdochnix,

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Ich bin Rechtsanwalt und darf das 😀!

Grüße
 
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