Prüfungsaufbau - die letzten Frage vorm "Startschuß"

Dr Franke Ghostwriter
Prüfungsaufbau - die letzten Frage vorm "Startschuß"

Hallo,

Ich arbeite meinen Weg jetzt durch die Klausuren der FU durch, damit diese Anforderungen mehr präsent im Kopf sind also die von dem Übungsbuch.

Es geht hier konkret um die Klausur von März 2005 und die Wirksamkeit der Kündigung, die sowieso unwirksam ist 🙂

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1) die Kündigung ist unwirksam, weil der BR nicht gem. §102 I BetrVG angehört worden ist.

2) die Kündigung ist ebenfalls gem. § 9 I 1 MSchG unwirksam.

An einer Stelle(vergleichbare Fallkonstellation) habe ich einen Prüfungsaufbau, wo die BR-Anhörung zuerst aufgeführt wird und dann die besonderen gesetzlichen Kündigungsschutzvorschriften.

An einer anderen Stelle habe ich genau die umgekehrte Reihenfolge entdeckt.

Welche Reihenfolge ist sinnvoller? Sollen die besonderen Vorschriften wg. lex specialis aufgeführt werden? Oder doch die BR-Vorschrift, da die Kündigung ohnehin bei Verstoß unwirksam ist?

lg und viel Durchhaltevermögen für die letzten Tagen
 
Also, ich bearbeite die Fälle in der o.a. Reihenfolge, weil Vorschriften, wie z.B. § 9 MSchG ja nur für besondere Personenkreise gelten. Die Anhörung nach § 102 BVerfG gilt für alle Beschäftigten. (Generell vor Speziell...)

Aber das ist nur meine bescheidene Ansicht!

Bis denn und Viel Glück für Freitag

Conny
 
ich würde auch die BR-Anhörung vorziehen und dann aber im Anschlußsatz noch einfügen, dass die K. auch bzw. spätestens am besonderen Kündigungsschutz gescheitert wäre.
Hat jemand einen Tipp, womit wir dieses Semester rechnen können bzw. was evtl. nicht dran kommt ?

Elke
 
Hallo,

Hat jemand einen Tipp, womit wir dieses Semester rechnen können bzw. was evtl. nicht dran kommt ?

Elke

Hallo Elke,

das würde mich auch sehr interessieren. Was kam denn eigentlich in den letzten zwei Klausuren dran? Kann man eine Einschränkung anhand des Klausurstellers vornehmen? Ich bekomme diese Informationen auch immer viel zu spät und lerne immer viel zu viel bzw. breit gefächert, statt mich auf das, was absehbar dran kommt , zu konzentrieren. Ich kann dann alles nur ein bisschen statt etwas richtig 🙁. Nachdem ich die Verfassungsbeschwerde gestern sicherlich versemmelt habe, würde ich schon gerne bei der Arbeitsrechtsklausur am Freitag besser abschneiden.
Also her mit den Infos
 
ich würde beim Prüfungsaufbau etwas taktisch entscheiden. Wenn eine Kündigung nach § 9 MuSchG unwirksam ist, würde ich das als letztes prüfen, liegt ein Problem bei der Anhörung des Betriebsrates, das als letztes. So lassen sich möglichst viele Probleme ansprechen und hoffentlich Punkte sammeln.

Euch viel Erfolg, ich schreibe in Frankfurt!
Claudia
 
Oben