Prüfungsaufbau - die letzten Frage vorm "Startschuß"
Hallo,
Ich arbeite meinen Weg jetzt durch die Klausuren der FU durch, damit diese Anforderungen mehr präsent im Kopf sind also die von dem Übungsbuch.
Es geht hier konkret um die Klausur von März 2005 und die Wirksamkeit der Kündigung, die sowieso unwirksam ist 🙂
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1) die Kündigung ist unwirksam, weil der BR nicht gem. §102 I BetrVG angehört worden ist.
2) die Kündigung ist ebenfalls gem. § 9 I 1 MSchG unwirksam.
An einer Stelle(vergleichbare Fallkonstellation) habe ich einen Prüfungsaufbau, wo die BR-Anhörung zuerst aufgeführt wird und dann die besonderen gesetzlichen Kündigungsschutzvorschriften.
An einer anderen Stelle habe ich genau die umgekehrte Reihenfolge entdeckt.
Welche Reihenfolge ist sinnvoller? Sollen die besonderen Vorschriften wg. lex specialis aufgeführt werden? Oder doch die BR-Vorschrift, da die Kündigung ohnehin bei Verstoß unwirksam ist?
lg und viel Durchhaltevermögen für die letzten Tagen
Hallo,
Ich arbeite meinen Weg jetzt durch die Klausuren der FU durch, damit diese Anforderungen mehr präsent im Kopf sind also die von dem Übungsbuch.
Es geht hier konkret um die Klausur von März 2005 und die Wirksamkeit der Kündigung, die sowieso unwirksam ist 🙂
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1) die Kündigung ist unwirksam, weil der BR nicht gem. §102 I BetrVG angehört worden ist.
2) die Kündigung ist ebenfalls gem. § 9 I 1 MSchG unwirksam.
An einer Stelle(vergleichbare Fallkonstellation) habe ich einen Prüfungsaufbau, wo die BR-Anhörung zuerst aufgeführt wird und dann die besonderen gesetzlichen Kündigungsschutzvorschriften.
An einer anderen Stelle habe ich genau die umgekehrte Reihenfolge entdeckt.
Welche Reihenfolge ist sinnvoller? Sollen die besonderen Vorschriften wg. lex specialis aufgeführt werden? Oder doch die BR-Vorschrift, da die Kündigung ohnehin bei Verstoß unwirksam ist?
lg und viel Durchhaltevermögen für die letzten Tagen