Propädeutikum für die Newcomer

Dr Franke Ghostwriter
als ich mit dem Studium anfing, hab ich mir selber sehr viele Dinge zusammensuchen müssen.

Wann kommen die Unterlagen.
Was sind EAs und wann müssen sie in der Uni sein.
Was ist Gutachtenstil.

So wie mir ging es auch anderen.

Deswegen möchte ich schon imVorwege einige Infos geben, die den Start erleichtern.

Die Unterlagen sollte bis Anfang Oktober alle erreicht haben. Es erfolgt ein Versand, der sich über rund 3 Wochen (ab dem 13.09.) hinweg zieht.

EAs = Einsendearbeiten. Sind Grundlage für die Zulassung für die Klausur.
Min 50% der EAs müssen bestanden sin, um eine Zulassung zu bekommen.
Hat man diese erreicht, behält man die Zulassung, auch wenn man nicht in dem Semester schreibt, wo sie erlangt worden ist.
Die Termine für die EAs stehen in den Prüfungs- und Studienhinweisen und werden hier auch gepostet.

Gutachtenstil ist auch schon im Prop. anzuwenden, auch wenn man noch nicht direkt etwas zu dem Thema in den Unterlagen findet.
(Erst in der letzten KE steht es).
Wenn auch BGB I belegt worden ist, schaut dort in die KE1. Hier wird auch zum Thema Gutachten geschrieben.

Leider war das nicht allen klar und es wurde ein Aufsatz geschrieben. Mit dem Ergebnis nicht bestanden.

In der Anlage sind einige Infos zum Thema Gutachten.
(Ab 10 postings downloadbar)

Allen Neustartern einen guten Start

Duddits
 

Anhänge

Studienbriefe Propädeutikum

Hallo zusammen, ich möchte mich für den Studiengang BoL einschreiben lassen. Laut verbindlicher Anrechnungsauskunft würde mir aufgrund meiner Fachhochschulausbildung (gehobener Verwaltungsdienst) u.a. das Propädeutikum angerechnet werden. Zur Auffrischung meines Wissens würde ich aber schon gerne die Prop.-Unterlagen durcharbeiten. Muss ich dann das Prop. doch belegen oder gibt es eine andere Möglichkeit an die Studienbriefe zu kommen. Danke für einen Tipp im voraus!
 
Jennifer,

ich bekomme nach dem Moodle login (auch?) die Meldung

Es wurden (noch) keine öffentlichen Kurse für Sie gefunden, Sie können aber schon einmal nach einer Lounge oder einem Cafe Ihres Studiengangs suchen.


Ich nehme an (so wie Du), dass "die neuen Beleger" für das Sommersemester im Moodle noch nicht freigeschaltet sind.

Liebe Grüsse
 
Bei mir ist in Moodle auch noch nichts freigeschaltet.
Die Unterlagen werden aber ja ab heute geschickt, so lange wird es also nicht mehr dauern bis wir Post bekommen.

Wie kommt Ihr denn vom LVU in Moodle? Ich habe bei Kurs Einführung VWL und Einführung BWL jeweils ein "üb" für Übung dahinter und bei Propädeutikum ein "üb" und ein "ng" für Newsgroup.

Viele Grüße
 
Ich habe heute BGB II und Einführung Wiwi nachbelegt. Diese beiden Kurse waren SOFORT verfügbar, also scheinbar kann man es damit umgehen 🙂

Naja, ich habe jetzt mit BGB II angefangen, und werde danach erst BGB I und Propädeutikum durcharbeiten, ist zwar nicht die richtige Reihenfolge, aber wirklich aufeinander aufbauend ist es ja auch nicht 😛 Mal schauen ob der Rest um Mitternacht (wie oben erwähnt) freigeschaltet ist.
 
Nun mal keine Hektik verbreiten 😉

Ich - als älteres Semester - bin zu meinen Kursen im Sommersemester auch nicht freigeschaltet. Das Semester hat ja auch noch nicht angefangen, gestern war gerade mal der Beginn (!) des Studienmaterialversandes.

Wir werden noch rechtzeitig freigeschaltet. Und ich halte es ehrlich gesagt für alles andere als hilfreich, wenn da jetzt jeder eine Mail ans Studiensekretariat für eine manuelle Freischaltung hinschickt. Seid mir nicht böse, aber ihr haltet damit eher den Verkehr auf...

Geduld ist an der FernUni eine Tugend, glaubt mir. Und das lernt man wirklich gleich im ersten Semester...
 
Virginie:

"Nun mal keine Hektik verbreiten 😉

Ich - als älteres Semester - bin zu meinen Kursen im Sommersemester auch nicht freigeschaltet. Das Semester hat ja auch noch nicht angefangen, gestern war gerade mal der Beginn (!) des Studienmaterialversandes.

Wir werden noch rechtzeitig freigeschaltet. Und ich halte es ehrlich gesagt für alles andere als hilfreich, wenn da jetzt jeder eine Mail ans Studiensekretariat für eine manuelle Freischaltung hinschickt. Seid mir nicht böse, aber ihr haltet damit eher den Verkehr auf...

Geduld ist an der FernUni eine Tugend, glaubt mir. Und das lernt man wirklich gleich im ersten Semester..."

Liebe Virginie,

und ich habe in meinem ersten Studium gelernt (und im Job vertieft), mich um Dinge zu kümmern und Problemen möglichst zeitnah auf den Grund zu gehen, um herauszufinden welches Tun oder Unterlassen von wem und wann und warum notwendig ist, um das Problem zu lösen (man nennt das auch "sich ins Bild setzen").

Deshalb habe ich gestern per Email, einem Telefonat mit dem ZMI Helpdesk und einem Telefonat mit dem Studierendensekretariat herausgefunden, dass bei Studierenden mit dem Hörerstatus "Weiterbildungs-Studierender" keine automatische Moodle-Freischaltung stattfindet. Das ist allerdings lediglich ein verwaltungstechnisches Problem und kein inhaltliches oder rechtliches, so dass ein Moodle-Freischaltung auch in diesem Falle möglich ist, aber nur manuell in jedem Einzelfall auf Nachfrage. Diese Freischaltung wird von der Moodle-Betreuung durchgeführt und vom Studierendensekretariat koordiniert.

Weiterhin ist es so, dass die automatische Freischaltung wenn überhaupt möglich bei Einschreibung zeitgleich mit der Einrichtung des LVU-und Moodle-Zugangs stattfindet. Erstsemester die einen LVU-und Moodle-Zugang haben, bei denen das Propädeutikum in Moodle aber nicht freigeschaltet ist brauchen daher kaum noch Hoffnung haben, das dieses doch noch automatisch geschehen wird, eine manuelle Freischaltung ist aber problemlos möglich.

Da in diesem Beitrag bereits mehrere Studenten berichtet hatten, dass Propädeutikum in Moodle bei ihnen sofort freigeschaltet war, ist die Annahme naheliegend, das es in Fällen wo das nicht der Fall ist, ein Hindernis vorliegt, dass auch die zukünftige Freischaltung per Automatik verhindert und das nur durch aktives Tun des Einzelnen überwunden werden kann.

Liebe Grüsse
 
und ich habe in meinem ersten Studium gelernt (und im Job vertieft), mich um Dinge zu kümmern und Problemen möglichst zeitnah auf den Grund zu gehen, um herauszufinden welches Tun oder Unterlassen von wem und wann und warum notwendig ist, um das Problem zu lösen (man nennt das auch "sich ins Bild setzen").
dazu gehört dann bitte auch, nicht die Emailadressen der Fernuni überall zu veröffentlichen, eine Verfremdung ist leicht zu machen.
Spam-Sucher sind überall.
 
dazu gehört dann bitte auch, nicht die Emailadressen der Fernuni überall zu veröffentlichen, eine Verfremdung ist leicht zu machen.
Spam-Sucher sind überall. 😀

Da bin ich anderer Meinung! Die Angabe sowieso schon Internet-öffentlich zugänglicher EMail-Adressen wie die des Studierendensekretariats (die ja sogar von der FernUni selber auf Ihren Seiten veröffentlicht ist), ist unproblematisch. Die Spam-Sucher haben die schon längst gefunden (und die FernUni hat einen entsprechenden Filter).

Liebe Grüsse
 
Liebe Chrissi,

weißt du, ob man man eine Mitteilung über die Freischaltung bekommt, sobald geschehen? ... od. immer mal wieder ausprobieren?

Danke und LG
Jennifer

Hallo Jenifer,

Ich habe heute eine Email über die erfolgte Freischaltung erhalten. Wie ich beschrieben habe, ist der "Normalfall" der, dass die Freischaltung des Moodle-Kurses sofort mit LVU- und Moodle-Zugang gemacht wird. Geschieht diese nicht, hat das einen Grund und dieser könnte wie in unserem Fall am Hörerstatus liegen.

Liebe Grüsse
Chrissi

P.S. ich bin übrigens ein Lieber
 
wäre es Dir trotzdem möglich, dieser hier bisher praktizierten Vorgehensweise anzuschließen ?

Hallo Eliza,

ich halte mich an die Forumsregeln und habe deshalb bei David nachgefragt, ob mein Vorgehen konform mit den Regeln ist, seine Antwort:

David: "...Links zu der Fernuni und deren Emails kannst du immer angeben. Ein paar Benutzer haben erhaltene Emails von Fernuni-Hagen Mitarbeitern hier veröffentlicht, das finden diese natürlich aus Privatsgründen nicht so toll (so etwas wie "Die Mitarbeiterin im Studentensekretariat hat mir eine ganz blöde Antwort geschrieben, hier ist ihre Mail mit ihrem richtigen Namen usw. ...")....."

Ich halte es so wie beschrieben: Wenn es m.E. zum Informationsgehalt meines Beitrags beiträgt, gebe ich eine (nicht-kommerzielle) Email-Adresse an, sofern sie vom Inhaber selber im Internet veröffentlicht wurde (z.B. FernUni-Adressen, die auf den öffentlichen FernUni-Seiten veröffentlicht sind). Adressen, die nicht ohnehin schon frei zugänglich sind (z.B. Mitarbeiteradressen der FernUni oder private Adressen von Forumsteilnehmern, die ich erhalten habe oder die Firmenadresse meines Bruders, etc.), gebe ich nicht an. Ich habe auch plausibel erklärt, warum ich es so mache (siehe #138).

Ich habe das im Übrigen genau bei diesem Thema um das hier geht praktiziert: Die Bestätigungs-Email, dass Moodle freigeschaltet wurde, bekam ich nämlich tatsächlich von einem Mitarbeiter (unter seiner persönlichen FernUni-Adresse). Seine Adresse habe ich mit Bedacht hier nicht veröffentlicht, sondern die öffentlich zugängliche Adresse des Studierendensekretariats.

Ich leite Dir die komplette Mail von David als private Nachricht weiter.

Ich habe mich auch deshalb an David gewandt, weil ich Deine Aussage von der "hier bisher praktizierten Vorgehensweise", nicht als tatsächlich praktizierte Vorgehensweise nachvollziehen kann (in Form von Belegen, z.B. Regeln, Statistiken oder andere). Im Gegenteil, in meinem bisherigen Beiträgen habe ich schon öfters solche Email-Adressen angegeben, bisher ohne Widerspruch.

Liebe Grüsse
 
Ich hab Moodle-Zugang, trotzdem ich als reiner Wiederholer gemeldet bin.

Hallo Tinigridi,

der Hörerstatus macht den Unterschied, genauer auf unseren Fall bezogen: Weiterbildungs-Studierende oder nicht. Wiederholer oder nicht ist ja unabhängig vom Hörerstatus. Dein Hörerstatus steht auf dem Studierendenausweis. Deiner Signatur nach nehme ich an dass Dein Hörerstatus 'Studierende' (oder wie das formal heissen mag) ist, d.h. Du hast Dich als reguläre Studierende zurückgemeldet. Oder bist Du Akademiestudierende? Auch dann bist Du ja keine Weiterbildungs-Studierende, sondern eine Akademiestudierende (Hörerstatus).

Liebe Grüsse
 
Ahja, ich hab den Status "Weiterbildungsstudierende" nicht verstanden und dachte, du meinst damit die Wiederholer.

Weil ich hab bislang nur von den Akademiestudierenden und den Normal-Studierenden gehört, noch nie was von Weiterbildungsstudierenden.

Ok, dann ist das ein eigener Kaffee
 
Jenifer,

Bei Einschreibung nach Fristende bekommt man den Hörerstatus Weiterbildungs-Studierender.

Bis auf die Einschränkung der Belegbarkeit nach Fristende, habe ich inhaltlich noch keinen Unterschied gefunden, d.h. ein Weiterbildungs-Studierender ist hinsichtlich Materialkosten, Moddle-Benutzung, Klausurteilnahme, Zulassungsprüfung und Anrechnung der Prüfungs- und Klausurzulassungs-Leistungen bei Wechsel in das reguläre Studium dem Akademiestudierenden gleichgestellt. Wenn Du Dich zum Wintersemester innerhalb der Frist anmeldest, bekommst Du dann im Winter den Hörerstatus Akademiestudierender. Du kannst Dich aber auch zum Winter erst wieder nach Fristende einschreiben, dann bist Du halt im Winter wieder Weiterbildungs-Studierender.

Eine weiterer "formaler" Unterschied, der aber inhaltlich keine Rolle spielt, ist der, das das Weiterbildungs-Studium immer nur ein Semester dauert. Bei Fortsetzung schreibst Du Dich erneut ein, eine Rückmeldung zum nächsten Semester gibt es nicht, d.h. Dein Weiterbildungs-Studium "läuft mit dem jeweiligen Semester aus" und eine Fortsetung ist nur durch eine erneute Einschreibung möglich (man behält aber die Matrikelnummer, wenn man sie bei der Neueinschreibung angibt). Bei Einschreibung nach Fristende ist eine Behandlung im Rahmen des Hochschulrahmengesetzes oder was es da gibt nicht mehr möglich und ich denke die Sache über den Weiterbildungs-Studierenden ist ein "Kniff" der FernUni, der einen rechtlichen Rahmen zur Verfügung stelle, auch nach Fristende der Einschreibung Kurse zu belegen und an Klausuren teilzunehmen.

Es gibt auch "historische Vorfahren" dieses Weiterbildungs-Modells, denn bis vor einigen Jahren gab es noch das VOBS-Modell bzw. Orientierungsstudium (VOBS = Vorkurse-Orientierungsphase-Brückenkurse-Studienbeleitende Materialien oder so). Das ermöglichte auch einen jederzeitigen Einstieg innerhalb eines Semesters, war aber sehr beschränkt, z.B. auf extra Kurse die angeboten wurden, d.h. die Belegung von Kursen eines "regulären" Studiengangs war in der Regel nicht möglich. Da gab es damals auch ein Informationsheft der FernUni zu, dass es heute nicht mehr gibt. Im Internet lässt sich über google mit Stichwort "FernUni VOBS Heft" aber dieses alte Info-Heft noch finden, siehe hier (beachte: nicht mehr aktuell!) : https://www.fernuni-hagen.de/OERV/forschung-projekte/bauleit/vobs.pdf

Ausserdem ist es so, dass es ausserhalb vom "Kursstudium" noch andere Angebote der FernUni gibt (spezielle Weiterbildungs-Programme z.B.). Auch in diesem Falle ist ist man Weiterbildungs-Studierender.

Dass Weiterbildungs-Studierenden der jeweilige Moodle-Online-Kurs nicht automatisch freigeschaltet wird (sondern manuell auf Nachfrage freigeschaltet wird), so wie bei anderen Studenten auch, ist für mich nicht schlüssig erklärbar. Vielleicht gibt es da "nur" systemtechnische Restriktionen/Hindernisse aufgrund der formalen Unterschiede, die noch nicht überwunden ("eingearbeitet") sind.

Liebe Grüsse
 
Danke, Chrissi, für die Antwort. 🙂
Bin immer noch nicht freigeschaltet. :-(
Nur zur Sicherheit: Ich gehe über Moodle in den Kursbereich BoL und wähle dort das Modul Propädeutikum aus - da wo bisher "Dieser Kurs ist nicht öffentlich zugänglich" steht, wird sich dann der Kurs o. ä. öffnen. Richtig?

Liebe Grüße
 
Jenifer,

Wenn Propädeutikum freigeschaltet ist, erscheint dieser Kurs direkt auf der Moodel-Einstiegsseite und Du gelangst durch Anklicken in den Propädeutikum-Bereich, d.h. ein Wechsel in den Kursbereich BoL ist dann gar nicht nötig. Noch ein bischen warten ...

Liebe Grüsse
 
also bei mir erscheint die Meldung: Dieser Kurs ist nicht öffentlich zugänglich, heißt das jetzt, dass ich eine eMail schicken muss, um mich freischalten zu lassen für den Kurs, den ich belegt habe? Oder passiert die Freischaltung doch noch?

Viele Grüße
Sarah
 
Also ich bin immer noch bei Teil 1 und das wird mich auch noch eine zeitlang beschäftigen. Entäuscht bin ich gar nicht. Ich hatte schon ein paar "Aha-Erlebnisse".

Zum Beispiel, dass es bei Notwehr/Nothilfe nicht auf die Verhältnismässigkeit des Verteidigungsmittels ankommt, sondern "nur" die "mildeste" unter den in Frage kommenden Alternativen zur Gefahrenabwehr zwingend ausgewählt werden muss - wirklich nicht sehr praxisfreundlich, denn was sind die Alternativen? Und welche ist nun die "mildeste"? Schwere Fragen in so einer meist auch zeitkritischen Situation! Und Staatsanwalt und Gericht haben nachher viel mehr Zeit, das zu entscheiden. Zudem ist diese Bewertung meist auch recht subjektiv. Vor der Abwehr des Angriffs muss also eher überlegt werden, was der Richter wohl als Alternativen ansieht und welche unter diesen er als die Mildeste ansieht.

Auch die feinsinnige Unterscheidung zwischen Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum, sowie die rechtliche Einordnung des Erlaubnistatbeststandsirrtums finde ich bemerkenswert.

Das für Betrug zwingend ein Vermögensschaden entstanden sein muss, war mir auch nicht bewußt, allerdings hatte ich bisher auch noch nicht darüber nachgedacht.

Und dann Frage ich mich heute, welche Bedeutung denn bei einer Willenserklärung der innere Rechtsfolgewille hat, wenn es doch nur auf den äußeren ("objektiv wahrnehmbaren"), d.h. geäusserten, ankommt und wieso der BGH das so entschieden hat obwohl der § 133 BGB doch eindeutig ist. Im Beispielfall ist die Erforschung recht einfach, es reicht Stefan nach der Kaufabsicht zu fragen.

Also ich finde das alles sehr interessant.

Liebe Grüsse
 
Ratik,

für Propädeutikum kaufe ich mir BGB, StGB, GG und VwVfG als Beck dtv Taschenbücher, wobei GG und VwVfG in einem Buch "Basistexte Öffentliches Recht" enthalten sind. Andere Bücher kaufe ich mir für Propädeutikum nicht!

Das Internet nutze ich natürlich auch zur Informationsbeschaffung. Ich habe mir Anfang März das Buch Fritjof Haft: "Einführung in das juristische Lernen: Unternehmen Jurastudium" gekauft und wirklich genossen (ich werde einzelne Kapitel noch öfter lesen), ich kann es sehr empfehlen, siehe #1 , #11 und #13

In Sachen Bücher habe ich mir aufgrund meiner Erfahrungen im ersten Studium selber eine strikte "Literatur-Ökonomie" verordnet - d.h. nicht zu viele, mit diesen aber gründlich arbeiten. In meinem ersten Studium habe ich viel zu viele Bücher ausgeliehen und gekauft und viel zu wenig hineingeschaut, das passiert mir diesmal nicht. Aber ohne Bücher geht es im Studium natürlich auch nicht.

Liebe Grüsse
 
@Ratik als Gesetzestexte für ext. Rechnungswesen hatte ich mir von NWB die Wichtigen Wirtschaftsgesetze zugelegt.

Da hast Du dann HGB, AktG, GmbHG,Publg und BGB (allerdings nur in Teilen) neben anderen Gesetzen in einem Buch zusammen. Für den Rest wie von ChrissiLLB schon genannt BGB StGB und Basistexte öffentliches Recht von Beck. Damit wärst Du dann voll ausgestattet, was Gesetzestexte betrifft.
 
danke euch für die Tipps. Kann mich Chrissi was die Buch Ökonomie angeht nur anschließen. Ging mir auch so.
Bin auch bei der Bearbeitung des Prop, noch bei Teil 1 und beim BGB beim ersten Heft.
Was die Tutorien angeht, leider sind die teilweise zu früh unter der Woche. Habe noch keine Ahnung, wie ich das schaffen soll neben der Arbeit. Schade. Wenn alle Stricke reißen schließe ich mich mit den ReWi Leuten unserer lokalen Uni kurz, denke ich.
LG an euch und alles Gute,
Sandra
 
Ich gehe gerade Teil 2 vom Propädeutikum durch und dort sind ja mehrere Übungen, bestehend aus 1-2 Fragestellungen, zwischendrin.
Sind diese Übungen rein zum reflektieren der zuvor gelesenen Punkte gedacht oder gibt es hierfür auch konkrete Lösungen, sodass man auch selbst etwas dazu schreiben sollte als Selbstkontrolle?
 
Claus,

manche Fragestellungen beantworten sich im weiteren verlauf des Textes. Ich habe für mich die Aufgaben tatsächlich zum Reflektieren des Stoffes verstanden und auch genutzt. Ich diskutiere zu Hause diese Fragestellungen auch mit meinem Göttergatten, das übt sehr - z.B. was die Argumentation angeht.🙂

Schöne Grüße,
Sillefizz
 
Was mir nach dem Durchlesen der ersten beiden Teile vom Prop. noch aufgefallen ist, dass die Euro-Zeichen (€) nirgendwo richtig abgedruckt sind. Im Teil 2 Seite 92. beispielsweise. Ist zwar an sich nicht schlimm, aber wenig vertrauensfördernd in die Unterlagen.
Ich nehme mal an das ist bei allen so, oder gibt's welche bei denen das stimmt?
 
Hallo Claus,

manche Fragestellungen beantworten sich im weiteren verlauf des Textes. Ich habe für mich die Aufgaben tatsächlich zum Reflektieren des Stoffes verstanden und auch genutzt. Ich diskutiere zu Hause diese Fragestellungen auch mit meinem Göttergatten, das übt sehr - z.B. was die Argumentation angeht.🙂

Schöne Grüße,
Sillefizz

Hallo Mitstreiter,

im Moodle-Kurs Propädeutikum gibt es unter
7 Basiskurs Rechtswissenschaft ->
"Lösungshinweise zu Abschnitt 2: Öffentliches Recht"

folgenden link auf eine veröffentlichte Seite des Lehrstuhls von Prof. Dr. Katharina Gräfin von Schlieffen

Siehe hier: bungen_Basiskurs

Dort gibt es die Fragen und Antworten zum "Öffentlichen Recht".

Liebe Grüsse
 
Grüß euch alle!
Bezüglich der Anmeldung zum Prop. hätte ich eine Frage. Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
Ich habe im letzten Semester das Modul belegt, jedoch nicht an der Prüfung teilgenommen. Dieses Semester habe ich das Modul nicht belegt.
Kann ich mich nun trotzdem zur Klausur anmelden? Oder muss das jeweilige Modul zwingend aktuell belegt sein?
Wenn die Frage schon gestellt wurde, sorry - habe leider nichts darüber gefunden.
 
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