Ich habe ein kleines Problem in Kurs 1 des Arbeitsvertragrechts und ich hoffe mir kann jemand helfen oder wenigstens einen Tipp geben.
Es geht um Offenbarungspflicht bei Schwangerschaft.
Nach derzeitiger Rechtsprechung des EuGH und des BAG sind Fragen des Arbeitgebers nach der Schwangerschaft einer Bewerberin generell unzulässig. Soweit klar und auch nachvollziehbar.
Nun mein Problem: Für den Bewerber, bzw. die Bewerberin besteht eine Offenbarungspflicht, wenn in absehbarer Zeit mit einer Arbeitsunfähigkeit gerechnet werden muss. Bei bestehender Schwangerschaft wird eine Arbeitsunfähigkeit in absehbarer Zeit wohl zu bejahen sein.
Der Arbeitgeber darf ja bestimmte freiwillige Auskünfte des Bewerbers nach Treu und Glauben erwarten. Nach BAG Rechtsprechung kann aber auch ein Verschweigen eine arglistige Täuschung i.S.d. § 123 I BGB darstellen.
Der Arbeitgeber fragt somit nicht nach der Schwangerschaft, aber erfährt sie wohl auch nicht von der Bewerberin, da sie dann sicher davon ausgehen kann die zu besetzende Stelle nicht zu erhalten.
Für Tipps, Denkanstöße oder eine Lösung bin ich gern zu haben.
Danke fürs Mitdenken.
Es geht um Offenbarungspflicht bei Schwangerschaft.
Nach derzeitiger Rechtsprechung des EuGH und des BAG sind Fragen des Arbeitgebers nach der Schwangerschaft einer Bewerberin generell unzulässig. Soweit klar und auch nachvollziehbar.
Nun mein Problem: Für den Bewerber, bzw. die Bewerberin besteht eine Offenbarungspflicht, wenn in absehbarer Zeit mit einer Arbeitsunfähigkeit gerechnet werden muss. Bei bestehender Schwangerschaft wird eine Arbeitsunfähigkeit in absehbarer Zeit wohl zu bejahen sein.
Der Arbeitgeber darf ja bestimmte freiwillige Auskünfte des Bewerbers nach Treu und Glauben erwarten. Nach BAG Rechtsprechung kann aber auch ein Verschweigen eine arglistige Täuschung i.S.d. § 123 I BGB darstellen.
Der Arbeitgeber fragt somit nicht nach der Schwangerschaft, aber erfährt sie wohl auch nicht von der Bewerberin, da sie dann sicher davon ausgehen kann die zu besetzende Stelle nicht zu erhalten.
Für Tipps, Denkanstöße oder eine Lösung bin ich gern zu haben.
Danke fürs Mitdenken.