nochmal literaturempfehlung Modul 1 und 2

  • Ersteller Ersteller mathe_nichtversteher
  • Erstellt am Erstellt am
M

mathe_nichtversteher

Dr Franke Ghostwriter
Bisher wurden meine fragen nicht wirklich beantwortet.

also welche literatur wird für modul 1 propädeutikum und modul 2 bürgerliches recht 1 empfohlen?

please help...
 
eine Empfehlung an sich findest Du immer am Anfang der KEs.
Beim Prop. in der letzten KE sehr ausführlich.

So, nun das was ich nutze :

Also beim Propädeutikum sind die KEs schon sehr hilfreich.
(Dort ist alles drin, was wohl rankommen könnte).
Für Strafrecht habe ich noch Wessels - Strafrecht AT,Maurer Allg. Verwaltungsrecht und Staatsrecht I und Strafrecht leicht gemacht.


Beim BGB habe ich die Reihe von Alpmann-Schmidt (BGB AT, BGB-Trainer und 20 Klausuren für die Zwischenprüfung) und Brox - Allg. Teil BGB, sowie BGB leicht gemacht.

Du kannst auch die Repititorien von Hemmer nehmen, finde ich aber nicht so gut.


Von Büchern des Fallag Verlages sollte man meiner Meinung nach Abstand nehmen, da die Fälle teilweise sehr komisch gelöst sind.

Und im Netz lässt sich auch noch einiges finden, um den Gutachterstil hinzubekommen.

Ich hoffe, dies hilft Dir ein wenig.

Viele Grüße

Duddits
 
mathe nichtversteher,

also, wenn Duddits kein Boler ist😕 Wo ist der Besen :essen:

Im Ernst- das, was er angeführt hat, ist schon so ziemlich das Maximum, was man neben den KE´s noch "verdauen" kann - ich hab noch nicht mal so viel.

Für BGB I stürze ich mich meist auf den "Palandt" (63. Auflage BGB mit Kommentar, reicht vollkommen aus, denn die Schuldrechtsmodernisierung ist eingearbeitet) und ab und zu schau ich noch in Huber/Faust "Schuldrechtsmodernisierung - Einführung in das neue Recht", C. H. Beck-Verlag 2002. Dazu bekomme ich vom Beck-Verlag zum Studententarif die NJW - die "hält einen auf dem laufenden".

Für´s Propädeutikum sind eigentlich schon die KE´s gut ausgearbeitet, insbesondere was Verfassungsrecht / öffentliches Recht anbelangt (bei öR hatte ich in einer EA schon zu viel geschrieben....). Zum Strafrecht brauchte ich allerdings noch ein paar Erläuterungen, und da wurde mir innerhalb vorbelasteter Verwandtschaft empfohlen "Thielen/Braunschneider" - "Jura light - Strafrecht" (sind 3 Paperbacks, 1 Allgemeiner Teil, 2 x Besonderer Teil - BT) - die Bücher sind wirklich gut, nicht so teuer und total verständlich.

Tja, und mehr habe ich als BoLer nicht:feiff:
... außer den Gesetzestexten halt

LG
Georgia
 
Georgia,

Wie ist denn das mit dem Besen gemeint 😉 ?

Du hast recht. Ich habe mir das Profil von Mathe Nichtversteher angeschaut. Könnte ein WiWi sein. Und da ist die Lit. ein wenig überfrachtet.
Frage mich aber warum Prop. ?

Den Palandt habe ich nicht genannt, da man die Art und Weise auch erst verstehen muss, wie der geschrieben ist *g*.

Aber ich wollte eine Auswahl an Lit. zur Verfügung stellen. Ich kann auch nicht alles lesen, weiss auch gar nicht, wie alles in die Birne soll. Und dass bis zum 14.03.

Wobei Prop mehr auswendig lernen ist, BGB muss man begreifen. Ein ziemlich großer Unterschied.

Weiterhin viel Erfolg.

LG

Duddits
 
Duddits,

Wo Du Recht hast, hast Du Recht..
Duddits schrieb:
Den Palandt habe ich nicht genannt, da man die Art und Weise auch erst verstehen muss, wie der geschrieben ist *g*.
Duddits

Man muss mit den Kurztexten erst mal zurechtkommen🙄 ...mir fiel es zum _Studien_beginn nicht so schwer, weil ich mich schon vorher damit herumschlagen musste (aber dazu auch Hilfe bekam)

LG und auch noch viel Erfolg
Georgia

P.S.: Das Propädeutikum-Lernen mache ich mir etwas "schmackiger", indem ich früh die Zeitung durchstöbere - da gibt´s einiges zu öR und Verfassungsrecht und mich dann Frage "wie die drauf kommen" (und dann zielgerichtet in den KE´s suchen) - motiviert zumindest😀
Und - Du hast Recht - BGB muss man "geschnallt" haben, beginnend mit 433 II im Obersatz und immer an 133/157 denken..
 
ich denke, dass BGB I genau dies inne haben wird.

Vielleicht mit einem bisschen Beiwerk (AGB,Zugang,Irrtum,Abtraktionsprinzip)

Das für Prop. klingt ja nicht schlecht, aber das motiviert mich nicht wirklich.

Du hast ja aufgrund Deiner beruflichen Orientierung hier und da ja auf jeden Fall Vorteile.

LG

Duddits
 
Nochmal ich,

Duddits schrieb:
... ich denke, dass BGB I genau dies inne haben wird.

Vielleicht mit einem bisschen Beiwerk (AGB,Zugang,Irrtum,Abtraktionsprinzip)

Irgendwie habe ich mich nach meinem letzten BGBI-Termin im Studienzentrum mit so ziemlich 85%iger Wahrscheinlichkeit darauf "eingeschossen" - gebetsmühlenartig haben wir 433 II als Obersatz wiederholt....
Der Clou wird im "Beiwerk" liegen - aber auch darin, dass man bis zum Beiwerk die Grundsätze Kaufvertrag, übereinstimmende WE, Zugang etc. !angemessen! beschreibt, um anschließend im "aber" eine Nichtigkeit / Anfechtung / Untergang umfangreicher zu beleuchten (das ist ja das furchtbar Schwierige - man muss erst die "Gültigkeit" des Vertrages darlegen, um ihn dann zu widerlegen).
:jagenauso Und dann hat uns noch unser Mentor eingetrichtert - immer auf Trennungs- und Abstraktionsprinzip achten ("sonst sind Sie durch..")

Viel Spaß noch beim Lernen
Georgia
 
Oben