Also bei der Bearbeitung selbst hatte ich keine Probleme. Ich fand die Aufgabenstellung sehr fair und habe mich mit dem Fall eigentlich recht wohl gefühlt. Aber das rächt sich dann eben....
Erstens fand ich auch die Musterlösung extrem ausführlich, ich hätte selbst in 4 Stunden nie in diesem Umfang etwas dazu geschrieben.
Zweitens hätte ich bei der Prüfung der Anscheinsvollmacht auch nicht angesprochen, dass es unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich Rechtsfolge gibt (cic oder Vollmacht). Zumal ich sie ja später klar verneine, es hier also gar nicht relevant wird. Ich hatte bisher immer verstanden, dass es eben NICHT darum geht, vorhandenes Wissen auf Teufel komm raus unterzubringen, sondern nur anzuwenden, wenn es sinnvoll ist.
Drittens kann ich nicht wirklich verstehen, warum hier extra noch auf eventuelles Widersprüchliches Verhalten eingegangen werden soll, wo doch aus dem Sachverhalt eindeutig hervorgeht, dass G den Mietvertrag durch konkludentes Verhalten genehmigt hat. Diese Erklärung, dass A keine Verträge abschließen darf, braucht man doch erst viel später für etwas ganz anderes.
Viertens:
Nichtigkeit des befristeten Vertrages wegen Formmangel? Gut, der Hinweis auf § 550 hätte wohl mehr Aufmerksamkeit erzeugen müssen. Aber diese Prüfung so vorzunehmen, wie das lt. Musterlösung wohl verlangt war, hätte ich da nun wirklich nicht herausgelesen. Fällt mir selbst jetzt noch schwer.
Ja, und auf die Idee, die mündliche Kündigung zu prüfen, bin ich auch nicht gekommen... finde ich auch recht weit hergeholt.
Übrigens gebe ich Dir absolut Recht, was die "Klausurbesprechung" angeht. 😡 Eine "Besprechung" hatte ich mir auch anders vorgestellt, habe deshalb danach noch eine schriftliche Musterlösung gesucht. Aber es gibt leider wohl keine.
Also, alles in allem ist mir einfach nicht klar woran ich erkennen soll, dass einmal ein scheinbar simpler Sachverhalt ausführlichst behandelt werden muss, und beim nächsten Mal dann wiederum fast schon darüber hinweg gegangen wird. Das macht die Sache irgendwie so unberechenbar. Es ist ja nicht so, dass ich die Hauptprobleme des Sachverhalts nicht erkenne, aber die Frage was in welcher Ausführlichkeit behandelt werden soll bereitet mir schon einiges Kopfzerbrechen...