Mobbing am Arbeitsplatz?

Dr Franke Ghostwriter
Mobbing am Arbeitsplatz???

Hallo!

Ich brauche Hilfe zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz. 😕
Welche Urteile gibt es dazu, und was ist Mobbing eigentlicht genau? ( hab schon bei Wikipedia nachgelese, aber wie sieht der BGH das?) Hat der BGH schon Urteile dazu gefällt, bei denen eine gesammte Belegschaft zu kämpfen hatte ( nur so ein Beispiel ).
 
Hallo!

Ich brauche Hilfe zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz. 😕
Welche Urteile gibt es dazu, und was ist Mobbing eigentlicht genau? ( hab schon bei Wikipedia nachgelese, aber wie sieht der BGH das?) Hat der BGH schon Urteile dazu gefällt, bei denen eine gesammte Belegschaft zu kämpfen hatte ( nur so ein Beispiel ).

Vielen Dank.

Hallo Judith,

ich glaube nicht, dass dir das BGH hier weiterhilft, da für solche Fälle meines Wissens das Bundesarbeitsgericht die höchste Instanz darstellt.
Für den Fall, dass es sich bei der Belegschaft um mehr als vier Mitarbeiter handelt, kann auch die Gewerkschaft helfen. Da mit ihrer Hilfe eine Betriebsrat durchgedrückt werden kann.
Ich glaube nicht, dass es eine exakte Definition von Mobbing gibt. Mobbing kann recht eindeutige Formen annehmen, wie üble Nachrede u.s.w. Es gibt aber auch Graubereiche wie das Übertragen von Arbeitsvolumen. Hier ist im Einzelfall zu klären ob es sich um eine berechtigte Forderung nach Leistung oder eine unberechtigte gezielte Überforderung handelt.
Was allerdings als recht typisches Merkmal angesehen werden kann, ist eine systematische zielgerichtete Vorgehensweise des Mobbers um dem Opfer einen Nachteil oder Schaden beizubringen.
Wenn nicht gerade ein massiver Stellenabbau o.ä. ins Land steht, sehe ich bei einer ganzen Belegschaft weniger die Chanche, dass man auf Mobbing plädieren kann. Hier liegt eher der Verdacht nahe, dass es sich beim Chef um einen despotischen Giftzwerg handelt. Sollte dieser auch noch der Geschäftsinhaber sein, dann hilft eigentlich nur ein Arbeitsplatzwechsel. Einen angestellten Vorgesetzten sollte ein Betriebsrat eigentlich gut in den Griff bekommen, sofern die Betriebsgröße natürlich ausreicht überhaupt einen BR einzurichten (siehe hierzu BetrVG).

LG
Ritschi
 
Danke Ritschi!

Du hast den Nagel aufm Kopf getroffen. Das Problem des mir bekannten Falles äussert sich vorallem darin, das di Belegschaft ( ca. 70 Personen 9 sich seit Ende letzten Jahres einer Art Psychoterror durch den Arbeitgeber ausgesetzt sehen. Die Abteilung wird geschlossen, und die Mitarbeiter haben die Option gehabt, nach einen Standortwechsel durchzuführen oder die gekündigt zu werden. Daraufhin reagierte die Belegschaft mit Gesprächen , auch über den Betriebsrat ( der nach Meinung der Arbeitnehmer befangen ist) erhielten aber vom Arbeitgeber keine Resonanz bezüglich den Kündigungen. Auch nach Einschalutung der Gewerkschaft stellte der Arbeitgeber auf sturr. Erst gestern wurde die Belegschaft in 2 Gruppen aufgeteilt, von denen die eine die Kündigung erhielt, und der aderen angetragen wurde, die geündigten Mitarbeiter doch zu unterstützen.
Wie sieht es hier in diesem konkreten Fall aus, besteht hier die Möglichkeit der Klage gegen den Arbeitsgeber wegen Mobbings ( Psycho. Druck, oÄ )? Mir ist ausser dem Fall mit der verstorbenen Polizistin kein anderer Fall zum Thema Mobbing bekannt, zu dem ein Urteil gefällt worden war. Kennt jemand noch solche Urteile, oder weiss wo und wie ich sowas finden kann?

LG Judith
 
Judith,

wenn bereits Kündigungen ausgeprochen wurden, hilft den Betroffenen nur noch eins, sofort zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und Kündigungsschutzklage einreichen. Da es hierzu ziemlich kurze Fristen gibt, halte ich nichts davon noch Zeit durch eigene Recherchen zu vergeuden.
Und wenn doch die Homepage vom Bundesarbeitsgericht ist hierzu etwas ergiebiger.
Eine Betriebsverlagerung an sich und die Auswahlentscheidung Mitziehen oder gekündigt werden, stellt für sich noch keinen Mobbinggrund dar. Was aber Ansatzpunkte sein könnten ist der Sozialplan und die Verpflichtung des Arbeitgeber bei der Auswahl sozialverträgliche Gesichtspunkte heranzuziehen. Wenn sich alle 9 zusammentun und eine gemeinsame Klage gegen den Arbeitgeber einreichen einreichen, sollte dass die Chanchen eigentlich noch erhöhen.

Was den Betriebsrat angeht, er ist mit seinen Aktivitäten an das Betriebsverfassungsgesetz gebunden. Wenn der Verdacht besteht, dass dies nicht erfolgt ist, sollte die Belegsschaft, spätestens bei der nächsten Betriebsversammlung Rechenschaft einfordern.


Was die Frage zum Arbeitsvolumen angeht.
Wenn ich einem Mitarbeiter eine Aufgabe gebe, bei der er auch mal Überstunden machen muss, dann ist das kein Mobbing. Gebe ich ihm allerdings Aufgaben, bei denen mir klar ist, dass er nur noch Überstunden machen muss und es hierbei dann noch weitere Kollegen gibt, die nicht ähnlich ausgelastet sind, dann ist es Mobbing. Verteile ich Aufgaben, bei denen die Termine nicht haltbar sind, immer auf die gleichen Mitarbeiter ist das Mobbing. Übertrage ich in Folge Aufgaben für die der Mitarbeiter nicht qualifiziert ist, ist das Mobbing. Mobbing über Arbeitsvolumen wäre aber auch einen Mitarbeiter in ein Einzelbüro ohne Equipment und konkrete Aufgabenstellung zu setzen.
Das Problem hierbei ist dass die Grenze zwischen einer einfachen Fehlentscheidung des Vorgesetzten und gezielten Mobbings erst nach einigen Fällen gefunden werden kann. Mobbing bedingt leider einmal das Gesetz der Serie und zu einer Serie gehören mindestens 2 Fälle in zeitlichem Kontext.


LG
Ritschi
 
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