Mal eine saudumme Frage 😉
Hallo zusammen,
vielleicht kann einer/eine von Euch mir weiterhelfen:
Alle von uns wissen, dass wenn eine OHG ihre Schulden nicht mehr zahlen kann, die Gläubiger die jeweiligen Gesellschafter gesamtschuldnerisch als persönlich haftender Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen werden können.
ABER:
Wie sieht es andersrum aus?
Folgender Fall:
A und B (Betrüger) betreiben zusammen eine OHG, die sich mit der Reparatur von Kraftfahrzeugen beschäftigt (AB-OHG). Während A als
alleiniger Gesellschafter im Handelsregister eingetragen wird, findet sich auf der entsprechenden Internetseite der Firma folgender Eintrag
"A und B betreiben die AB-OHG als Partner".
B hat mittlerweile privat Mietschulden in Höhe von 1.400.- € angehäuft.
Allerdings ist P, die die Forderung geltend macht, nicht die einzigste Gläubigerin, da B als Mietnormade durch die Lande zieht. Im letzten Jahr hat B bereits 5 mal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, als er
vom Gerichtsvollzieher "heimgesucht" wurde.
Obwohl B seit dem 01.01.2006 als arbeitslos gemeldet ist, geht er täglich um dieselbe Zeit mit seinem Blaumann aus dem Haus und erscheint jeden Abend mit verschmutztem Blaumann zur selben Zeit 😉
Kann Gläubigerin P in das Vermögen der AB-OHG, bzw. zumindest in den
Gesellschaftsanteil des B, vollstrecken bzw. einen entsprechenden Titel gegen die AB-OHG über ihre Forderung in Höhe von 1.400.- € erwirken ?
Meine Frage also:
Funktioniert die Haftung auch umgekehrt?
Gruß
Sandra
Hallo zusammen,
vielleicht kann einer/eine von Euch mir weiterhelfen:
Alle von uns wissen, dass wenn eine OHG ihre Schulden nicht mehr zahlen kann, die Gläubiger die jeweiligen Gesellschafter gesamtschuldnerisch als persönlich haftender Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen werden können.
ABER:
Wie sieht es andersrum aus?
Folgender Fall:
A und B (Betrüger) betreiben zusammen eine OHG, die sich mit der Reparatur von Kraftfahrzeugen beschäftigt (AB-OHG). Während A als
alleiniger Gesellschafter im Handelsregister eingetragen wird, findet sich auf der entsprechenden Internetseite der Firma folgender Eintrag
"A und B betreiben die AB-OHG als Partner".
B hat mittlerweile privat Mietschulden in Höhe von 1.400.- € angehäuft.
Allerdings ist P, die die Forderung geltend macht, nicht die einzigste Gläubigerin, da B als Mietnormade durch die Lande zieht. Im letzten Jahr hat B bereits 5 mal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, als er
vom Gerichtsvollzieher "heimgesucht" wurde.
Obwohl B seit dem 01.01.2006 als arbeitslos gemeldet ist, geht er täglich um dieselbe Zeit mit seinem Blaumann aus dem Haus und erscheint jeden Abend mit verschmutztem Blaumann zur selben Zeit 😉
Kann Gläubigerin P in das Vermögen der AB-OHG, bzw. zumindest in den
Gesellschaftsanteil des B, vollstrecken bzw. einen entsprechenden Titel gegen die AB-OHG über ihre Forderung in Höhe von 1.400.- € erwirken ?
Meine Frage also:
Funktioniert die Haftung auch umgekehrt?
Gruß
Sandra