Ich beziehe ALG I habe vor mich für den LL.M Studiengang einzuschreiben.
Meine Fragen:
1.Wieviel Semesterwochenstunden darf ich maximal belegen damit mir nicht das Arbeitslosengeld I gekürzt wird?
2. Im ersten Semester des LL.M soll man 3 Module belegen also 3 mal 5 SWS ( Semesterwochenstunden) Ist das nun Teilzeit oder Vollzeit?
3. Muss man sich Teilzeit einschreiben oder geht Vollzeit , da es ja ein Zusatzstudiengang ist und nicht so umfangreich wie ein Erststudium? Ich meine alles im Hinblick auf die Geschichte mit dem Arbeitsamt.
Meine Fragen:
1.Wieviel Semesterwochenstunden darf ich maximal belegen damit mir nicht das Arbeitslosengeld I gekürzt wird?
2. Im ersten Semester des LL.M soll man 3 Module belegen also 3 mal 5 SWS ( Semesterwochenstunden) Ist das nun Teilzeit oder Vollzeit?
3. Muss man sich Teilzeit einschreiben oder geht Vollzeit , da es ja ein Zusatzstudiengang ist und nicht so umfangreich wie ein Erststudium? Ich meine alles im Hinblick auf die Geschichte mit dem Arbeitsamt.