Leistungsnachweis BaföG-Amt - ähnliche Erfahrungen?
Hallo an alle,
habe z. Zt. ein dickes Problem mit der Vorgehensweise des Prüfungsamtes, ich hoffe, dass es Mitstudenten gibt, die u. U. ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder mir so einen Rat geben können:
Ich bin BaföG-Empfängerin und habe soeben die Klausuren für das 4. Semester geschrieben. Naturgemäß habe ich hinsichtlich dieser Klausuren noch keine Ergebnisse. Nun verlangt das BaföG-Amt zur Weitergewährung der Förderung die Vorlage des Leistungsnachweises. Das Prüfungsamt der FernUni Hagen hat mir hierzu eine "negative" Bescheinigung ausgestellt, da noch die Klausurergebnisse für das 4. Semester ausstehen. Ich muss hierzu sagen, dass ich derzeit sieben bestandene Module vorweisen kann und ich in diesem Semester vier Klausuren mitgeschrieben habe. Sofern diese Klausuren alle bestanden sein sollten, kann ich somit eine Leistung von 11 abgeschlossenen Modulen vorweisen. Das Prüfungsamt hat mir insoweit bescheinigt, dass, sofern diese Klausuren bestanden sein sollten, mir eine postitive Bescheinigung ausgestellt werden kann. Soweit, so gut.
Nun habe ich erstmalig ein schlechtes Gefühl hinsichtlich zweier Klausuren. Da die Möglichkeit besteht, dass ich bei einer oder bei beiden Klausuren durchgefallen sein könnte, habe ich das Prüfungsamt noch einmal telefonisch kontaktiert, um abzuklären, wie viele der in diesem Semester geschriebenen Klausuren letztlich bestanden sein müssten, um den Leistungsnachweis zu erhalten. Jetzt wurde mir gesagt, dass ich, selbst dann, wenn ich alle vier Klausuren bestanden haben sollte, mir dennoch keine positive Bescheinigung ausgestellt werden könnte, da dies nur dann möglich ist, wenn ich zum Ende des 4. Semesters 12 (!), und damit sämtliche Module gemäß Prüfungsordnung als bestanden vorweisen könnte! Darauf hingewiesen, dass mir dies aber auf der Bescheinigung anders bestätigt wurde, meinte die Sachbearbeiterin nur, dass dies dann nur ihre Vertretung gewesen sein könnte, und dass dies so nicht richtig sei. 😕
Mir stößt zum einen sauer auf, dass sich das Prüfungsamt trotz widersprüchlicher Aussagen aus der Affäre ziehen kann, und zum anderen, dass es ja nicht sein kann, dass einem Studenten der Leistungsnachweis nur deshalb nicht erteilt werden kann, weil ihm ein einzelnes Modul fehlt!? Ich habe bereits im Vorfeld, um mir den Anruf beim Prüfungsamt zu ersparen, alle Regelungen, insbesondere die Prüfungsordnung, durchgesehen, um irgendwelche Regelungen bezüglich der Anforderungen zur Erteilung der Bescheinigung zu finden, jedoch ohne Erfolg. Lediglich in der Studien- und Prüfungsinformation der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft ist hierüber etwas zu finden:
"Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft hat beschlossen, diese positive Bescheinigung auszustellen, wenn nach dem vierten Vollzeitsemester alle Leistungen, die zum Abschluss des dritten Vollzeitsemesters erbracht werden konnten, auch vorliegen."
Dies bedeutet für einen BWL-Studenten, dass er nur neun bestandene Module vorweisen müsste, um den Leistungsnachweis zu erhalten. Dass die rechtswissenschaftliche Fakultät dies anders regeln darf, ist mir klar. Dies müsste nur, wie ich finde, auch aus unseren Unterlagen ersichtlich sein, damit man sich als Student frühzeitig darauf einstellen kann. Ich finde außerdem die derzeitige Regelung absolut unsachgemäss, da die Bescheinigung eigentlich den Zweck erfüllt, dem BaföG-Amt zu bestätigen, dass der Student um den Abschluss des Studiums bemüht und insoweit auch von den Leistungen her in der Lage ist, das Studium überhaupt in eine angemessenen Zeitraum zu schaffen.
Wie seht ihr die Sachlage?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus,
Sabrina
Hallo an alle,
habe z. Zt. ein dickes Problem mit der Vorgehensweise des Prüfungsamtes, ich hoffe, dass es Mitstudenten gibt, die u. U. ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder mir so einen Rat geben können:
Ich bin BaföG-Empfängerin und habe soeben die Klausuren für das 4. Semester geschrieben. Naturgemäß habe ich hinsichtlich dieser Klausuren noch keine Ergebnisse. Nun verlangt das BaföG-Amt zur Weitergewährung der Förderung die Vorlage des Leistungsnachweises. Das Prüfungsamt der FernUni Hagen hat mir hierzu eine "negative" Bescheinigung ausgestellt, da noch die Klausurergebnisse für das 4. Semester ausstehen. Ich muss hierzu sagen, dass ich derzeit sieben bestandene Module vorweisen kann und ich in diesem Semester vier Klausuren mitgeschrieben habe. Sofern diese Klausuren alle bestanden sein sollten, kann ich somit eine Leistung von 11 abgeschlossenen Modulen vorweisen. Das Prüfungsamt hat mir insoweit bescheinigt, dass, sofern diese Klausuren bestanden sein sollten, mir eine postitive Bescheinigung ausgestellt werden kann. Soweit, so gut.
Nun habe ich erstmalig ein schlechtes Gefühl hinsichtlich zweier Klausuren. Da die Möglichkeit besteht, dass ich bei einer oder bei beiden Klausuren durchgefallen sein könnte, habe ich das Prüfungsamt noch einmal telefonisch kontaktiert, um abzuklären, wie viele der in diesem Semester geschriebenen Klausuren letztlich bestanden sein müssten, um den Leistungsnachweis zu erhalten. Jetzt wurde mir gesagt, dass ich, selbst dann, wenn ich alle vier Klausuren bestanden haben sollte, mir dennoch keine positive Bescheinigung ausgestellt werden könnte, da dies nur dann möglich ist, wenn ich zum Ende des 4. Semesters 12 (!), und damit sämtliche Module gemäß Prüfungsordnung als bestanden vorweisen könnte! Darauf hingewiesen, dass mir dies aber auf der Bescheinigung anders bestätigt wurde, meinte die Sachbearbeiterin nur, dass dies dann nur ihre Vertretung gewesen sein könnte, und dass dies so nicht richtig sei. 😕
Mir stößt zum einen sauer auf, dass sich das Prüfungsamt trotz widersprüchlicher Aussagen aus der Affäre ziehen kann, und zum anderen, dass es ja nicht sein kann, dass einem Studenten der Leistungsnachweis nur deshalb nicht erteilt werden kann, weil ihm ein einzelnes Modul fehlt!? Ich habe bereits im Vorfeld, um mir den Anruf beim Prüfungsamt zu ersparen, alle Regelungen, insbesondere die Prüfungsordnung, durchgesehen, um irgendwelche Regelungen bezüglich der Anforderungen zur Erteilung der Bescheinigung zu finden, jedoch ohne Erfolg. Lediglich in der Studien- und Prüfungsinformation der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft ist hierüber etwas zu finden:
"Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft hat beschlossen, diese positive Bescheinigung auszustellen, wenn nach dem vierten Vollzeitsemester alle Leistungen, die zum Abschluss des dritten Vollzeitsemesters erbracht werden konnten, auch vorliegen."
Dies bedeutet für einen BWL-Studenten, dass er nur neun bestandene Module vorweisen müsste, um den Leistungsnachweis zu erhalten. Dass die rechtswissenschaftliche Fakultät dies anders regeln darf, ist mir klar. Dies müsste nur, wie ich finde, auch aus unseren Unterlagen ersichtlich sein, damit man sich als Student frühzeitig darauf einstellen kann. Ich finde außerdem die derzeitige Regelung absolut unsachgemäss, da die Bescheinigung eigentlich den Zweck erfüllt, dem BaföG-Amt zu bestätigen, dass der Student um den Abschluss des Studiums bemüht und insoweit auch von den Leistungen her in der Lage ist, das Studium überhaupt in eine angemessenen Zeitraum zu schaffen.
Wie seht ihr die Sachlage?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus,
Sabrina