Kurseinheit 4 - wie relevant?

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skippermieze

Dr Franke Ghostwriter
KE 4 - wie relevant?

Im Hinblick auf die Klausur, wollte ich mich bei euch mal erkundigen, wie ihr zur 4. KE "steht":

- habt ihr die durchgearbeitet?

- wenn ja, wie intensiv?

- habt ihr euch eine AO besorgt, reicht ein Auszug, wie in dem Schönfelder Ergänzungsband?

Und bei KE 1, 2. Teil: wie intensiv lernt ihr die Wirtschaftsstraftaten??

Danke für eine Beteiligung
skippermieze
 
Also ich habe bereits schon 2 x geschrieben und kann dir aus Erfahrung berichten: Es gibt immer ein Thema entweder zu Vermögensdelikten (Betrug, Diebstahl, Sachbeschädigung etc.) oder/und zu Personendelikten (Totschlag, Mord, Körperverletzung und co). Dabei nicht außer Acht lassen: Notwehr, Nothilfe, Versuch, Irrtümer, Objektive Zurechnung, Kausalität.....
Grundsätzlich wird es immer irgendwo um einen Meinungsstreit gehen, Bspw ob im Rahmen der Notwehr ein Verteidungungswille erforderlich ist, wie aberratio ictus behandelt wird usw. Die Meinungsstreits muss man drauf haben, sonst besteht man die Klausur nicht (zumindest darüber in der Klausur diskutieren). In einer Klausur (Sept 09) musste man die AO und die Strafprozessordnung dabei haben, sonst hätte man Frage 2 nicht beantworten können (da ging es darum ob ein Steuerberater einen Mandanten bei einem laufenden Gerichtsverfahren vertreten kann). Ich habe Strafprozess und OWi sogut wie nicht gelernt sondern konnte da immer mir mit im gesetz blättern helfen, aber das ist natürlich nicht unbedingt zielführend.
Auffällig ist, dass in den letzten Klausuren es immer um Diebstahl/Betrug ging. Ob das natürlich für die Zukunft so bleibt kann ich nicht sagen. Ich mache z.Z. an einer Präsenzuni als Nebenhörer Strafrecht und lass mir dann das an der Fernuni anerkennen. So bleibt mir der 3. Prüfungsversuch an der Fernuni erspart.
VG Superwoman83
 
@superwoman:
danke erst einmal für deine Erfahrungen. Ja das mit den Meinungsstreits ist ziemlich haarig - ist leider immer auch unübersichtlich geschrieben..
@Izzy
da bin ich ganz bei dir Izzy - ätzend, gerade auch bei der Strukturierung....

Aber nochmals zur AO, reicht da ein "Auszug"??? oder muss man die ganz haben, denn im Schönfelder ist sie nicht drin, muss dann noch eine extra kaufen....:-(
Geben im Prüfungsinfoheft die "hilfsmittel" wohl schon Aufschluss darüber, weil man wohl nur mögliches relevantes mitbringen muss, oder????
 
@Laura: Es gibt die Möglichkeit sich an einer Präsenzuni in seiner Nähe einzuschreiben zu jedem Semester als Nebenhörer (nicht Gasthörer, da darf man meistens keine Klausuren mitschreiben). Ich mache das in Greifswald. Kostet mich auch nix. Bekomme sogar ne Studienbescheinigung für die ich in der Mensa günstiger essen kann. Wichtig ist das es ein anderer Studiengang ist. D.h. kein bachelor of Laws Studiengang. Die meisten Unis haben ja aber den ganz normalen Rechtswissenschaftlichen Studiengang mit Ziel Staatsexamen.
Die Präsenzuni wollte von mir einen Nachweis, dass ich in einer anderen Uni eingeschrieben bin und eine Unterschrift eines Prof., das er nix dagegen hat, wenn man in seinen Vorlesungen sitzt. Das geht natürlich nur wenn man die Zeit dafür hat. Habe also im Vorlesungsverzeichnis geschaut, was wer an der Präsenzuni so anbietet und mich schlau gemacht, was die da für Inhalte haben (bei Strafrecht wird bspw. Personen und Vermögensdelikte behandelt) (Inhalte müssen übereinstimmen zur Fernuni). Dann habe ich im Sekretariat angerufen von dem Prof, den Wisch per Email rüber geschickt und 3 Tage später das Ding zurück geschickt bekommen. Dann habe ich den Wisch mit ner Kopie vom Studentenausweis an das Studierendensekretariat gesandt und wurde zugelassen. Das funktioniert meist nur, wenn man kein NC an der Uni bei Rechtswissensch. hat. Wie gesagt etwas kompliziert und ein kleiner Umweg aber wenn man Glück hat wird einem das anerkannt, wenn man da durchfällt, kann man das im nächsten Semester nochmal so machen an der Präsenzuni oder eben seinen 3. Versuch machen an der Fernuni. Das geht natürlich alles nur, wenn man Zeit hat, die Vorlesungen sind ja meistens frühs oder mittags. Aber mir hilft das ungemein, denn StrafR ist für mich so trocken und kompliziert mit den Meinungsstreits, das es gut ist, wenn vorne einer steht und einem das erklärt. Zudem bleibt man durch die Vorlesungen und bei mir auch durch die angebotenen Kolloquien am ball. Es wurde zudem eine Probeklausur, eine Probehausarbeit und eine normale Klausur (ist erst Ende Juli) angeboten. Ich habe alles mitgenommen. Kann nur helfen, den Stoff zu verstehen. Im übrigen ist das auch legal, die Prüfungsordnung sagt nur, dass man 3x nicht im gleichen Studiengang den Versuch nicht bestanden haben darf. Aber Rechtswissenschaften ist ja ein anderer Studiengang.
 
Also ich habe mich nur mit den Teilen 1 und 2 vorbereitet, bzw. lerne diese. Teile 3 - 5 sowie der Propädeutikumsteil werde ich 1 bis 2 mal lesen. Wenn ich Glück weiß ich was zu der Frage. Aber es scheint mir unmöglich, das alles zu wissen.

Das Skript ist didaktisch nicht gerade optimal aufgebaut. Vor Allem ist nicht ersichtlich, was als wichtig gehalten wird und nicht. Bei so vielen Meinungsstreiten ist es nicht möglich alle zu kennen.

Was ist denn so eure Idee wegen der Klausurvorbereitung und dem Lernen?
 
Ich finde es schon genial, dass materielle Steuerrechtskenntnisse unabdingbar sind, wobei er genau weiß, dass die meisten Studis bisher wohl eher wenig Kontakt damit hatten.
Abgesehen davon kann man Steuerstrafrecht auch durchaus ansprechender darstellen.
Ohne Garantie (!) würde ich Steuerstrafrecht eher vernachlässigen und darauf tippen, dass allenfalls eine Zusatzfrage zur AO kommt.
 
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