weiß jemand ob es möglich ist aufgrund eines nicht erhaltenen Seminarplatzes die Förderungshöchstdauer zu verlängern?
Habe in diesem Zusammenhang folgendes gefunden:
Verschulden der Hochschule (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG)
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fhd.php?seite=3#hs_schuld
Grüße
Habe in diesem Zusammenhang folgendes gefunden:
Verschulden der Hochschule (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG)
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fhd.php?seite=3#hs_schuld
Grüße