Eine kurze Frage: Auf Seite 138 ist eine Beispielberechnung für die 6 bzw. 12 Monatsfrist nach § 3 (1) S. 2 EFZG
Beispiel:
R ist seit Oktober 1999 als Kraftfahrer bei der Spedition A angestellt. In der Zeit vom
1.3.2010 bis zum 3.6.2010 und vom 30.1.2011 bis zum 27.2.2011 war R aufgrund desselben
Leidens arbeitsunfähig erkrankt. Er erhielt von A nur für die Krankheitszeiten ab dem 1.3.2010
bis zum 3.6.2010 Entgeltfortzahlung. R möchte jedoch auch für die Krankheitszeiten vom
30.01.2011 bis zum 27.02.2011 Entgeltfortzahlung erhalten.
Wie aber kann der R für mehr als 3 Monate Entgeltfortzahlung erhalten? Oder ist es einfach nur missverständlich formuliert?
Danke für eine Antwort.
Beispiel:
R ist seit Oktober 1999 als Kraftfahrer bei der Spedition A angestellt. In der Zeit vom
1.3.2010 bis zum 3.6.2010 und vom 30.1.2011 bis zum 27.2.2011 war R aufgrund desselben
Leidens arbeitsunfähig erkrankt. Er erhielt von A nur für die Krankheitszeiten ab dem 1.3.2010
bis zum 3.6.2010 Entgeltfortzahlung. R möchte jedoch auch für die Krankheitszeiten vom
30.01.2011 bis zum 27.02.2011 Entgeltfortzahlung erhalten.
Wie aber kann der R für mehr als 3 Monate Entgeltfortzahlung erhalten? Oder ist es einfach nur missverständlich formuliert?
Danke für eine Antwort.