Hilfe für einen Anfänger

Dr Franke Ghostwriter
ich taste mich im Propädeutikum gerade ans Strafrecht ran und habe ein Problem mit einer Übungsaufgabe.
Ich kann die Lösung im Skript nich ganz nachvollziehen. Vielleicht kann mir einer von euch helfen.

also:


Hier unter dem Link der zweite Fall
https://www.fernuni-hagen.de/REWI/STJZ/Fallb.htm

Wenn mich jemand unmissverständlich auffordert ihm mein Geld zu geben, dann habe ich doch, auch im Park, noch die Möglichkeit a) wegzurennen oder b) zu sagen es gibt nichts zu holen. Ist kann nicht kann nachvollziehen, warum bei der Prüfung der Erforderlichkeit keine andere Möglichkeit gibt als direkt zuzuschlagen.
Ist das hier Auslegungssache oder kann mir jemand die Lösung näher erklären.
 
Michael,

niemand muss weglaufen wenn ihn jemand bedroht oder eine Gefahr droht! Und wenn einer an dir eine kriminelle Handlung vornehmen will, bist du auch nicht zum Diskutieren verpflichtet. 😀
Soweit ist es Gott sei Dank noch nicht gekommen in diesem Land... 😉

Außerdem ist wohl zu bedenken, dass es später Abend ist. An einem belebten Nachmittag wäre es vielleicht etwas anders zu werten, weil die Situation nicht annähernd so bedrohlich wäre. Zu denken wäre dann etwa zuerst an "Hilfe" schreien usw.

Gruß, Steffi
 
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