habe eine kurze Verständnisfrage zu § 104 SGB VII. Der Unternehmer muss dem Arbeitnehmer nach dieser Vorschrift keinen Schadensersatz bei Personenschäden zahlen. Der Arbeitnehmer bekommt aber dann den Schaden aus der gesetzlichen Unfallversicherung ersetzt, oder?
Der Unternehmer muss nur zahlen, wenn er vorsätzlich gehandelt hat. Das heißt, dass die Versicherung dann nicht zahlt, sondern nur bei Fahrlässigkeit, oder verstehe ich das falsch?
Und wie soll man die Ausnahme des Wegeunfalls verstehen? Dann muss der Unternehmer voll haften? Sind Wegeunfälle denn nicht auch gemäß § 8 SGB VII durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt?
Irgendwie ist mir das alles unverständlich. Vielleicht habe ich momentan auch nur ein Brett vorm Kopf. Vielleicht kann mir einer diese umständlichen Formulierungen mal ganz schlicht und verständlich erklären 😉?
Wäre schön....
Gruß
Simone
Der Unternehmer muss nur zahlen, wenn er vorsätzlich gehandelt hat. Das heißt, dass die Versicherung dann nicht zahlt, sondern nur bei Fahrlässigkeit, oder verstehe ich das falsch?
Und wie soll man die Ausnahme des Wegeunfalls verstehen? Dann muss der Unternehmer voll haften? Sind Wegeunfälle denn nicht auch gemäß § 8 SGB VII durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt?
Irgendwie ist mir das alles unverständlich. Vielleicht habe ich momentan auch nur ein Brett vorm Kopf. Vielleicht kann mir einer diese umständlichen Formulierungen mal ganz schlicht und verständlich erklären 😉?
Wäre schön....
Gruß
Simone