Geschäft für den, den es angeht

Geschäft für den, den es angeht ist ein Rechtsgeschäft, dass durch Vertretung entsteht. Dabei spielen 3 Personen, der Vertretene , der Vertreter und der Geschäftspartner. Grundsätzlich kommt ein Vertrag zwischen Vertretenem und Geschäftspartner zustande. Beim offenen Geschäft weiß der Partner, dass der andere als Vertreter handelt. Der Name des anderen Vertretenen bleibt außen vor. D.h. du gehst zu P hin und sagst, dass du etwas kaufen willst, für jemand anderen. Den Namen behälst du für dich. Der Vertrag (sofern er zustande kommt) kommt zwischen P und einem für ihn Unbekannten zustande.
Beim verdeckten Geschäft, weiß der P nicht, dass er das Geschäft nicht mit dir sondern einem Dritten abschließt. Herr Holzhauer hat dazu das Beispiel gebracht, dass dein Nachbar dich bittet Brötchen vom Bäcker mitzubringen. Wenn du die Brötchen kaufst, ohne dem Bäcker zu sagen, dass du für einen anderen kaufst, ist das ein verdecktes Geschäft für den, den es angeht. Vertrag kommt trotzdem zwischen dem Nachbarn und dem Bäcker zustande.
 
ja, so ist das, also
1. offenes geschäft, für den, den es angeht = vertreter sagt zwar, dass er als vertreter handelt, sagt aber nicht den namen des vertretenen - lässt sich der geschäftspartner drauf ein, kommt der vertrag (wie bei ganz normaler offenkundiger stellvertretung) zwischen vertretenem und geschäftspartner zustande

2. verdecktes geschäft für den, den es angeht = (wie pwernerus schon sagt) vertreter sagt gar nicht, dass er in vertretung handelt -> der vertrag kommt zwischen vertretenem und geschäftspartner zustande, wenn dem geschäftspartner letztendlich egal ist, mit wem er den vertrag schließt (wie in der regel beim brötchenkauf).

doppelt erklärt versteht vielleicht besser
 
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