Gebühren-/Leistungsbescheid

Dr Franke Ghostwriter
hab da mal eine Frage. Gestern habe ich Post aus Hagen bekommen, dass ich wegen nicht fristgerechter Prüfungsabmeldung im letzten Semester 25 € bezahlen soll, aber ich weiß definitiv, dass ich mich bereits einem Monat vorher von der besagten Klausur abgemeldet habe, also noch innerhalb der Frist. Nur habe ich ja jetzt überhaupt keine Beweise in der Hand, dass das so war. Ist es bereits jemandem ähnlich ergangen und hat Erfahrung ob man da vllt noch etwas machen kann?, oder ist es sinnlos sich zu beschweren? Mir geht es nicht um das Geld, aber ich möchte nicht für etwas bezahlen, was definitv nicht so war!

Gruß
Schumi
 
Hierzu ein kurzer Punkt: Eine Beschwerde gegen einen solchen Verwaltungsakt (nichts anderes ist letztlich der Gebührenbescheid) ging vor einigen Jahren noch über das Widerspruchsrecht, dann wurde nochmals geprüft, ob der Bescheid seine Richtigkeit hat, es war einfach, leicht und problemlos möglich. Dieses Recht ist im Laufe der Kosteneinsparungen der Landesregierung weggefallen und nur noch der Klageweg möglich, wenn man den Bescheid als ungerecht/nicht rechtens empfindet. Die Kosten, die man damit auf sich nimmt, übersteigen jedoch letztlich deutlich den Betrag als wenn man in den sauren Apfel beißt.
 
Es kann auf keinen Fall schaden sich zu beschweren, wenn die Gebühr ungerechtfertigt ist. Bitte die Gebührenstelle den Bescheid nochmals zu überprüfen, da du dich früh genug abgemeldet hast. Im schlimmsten Fall wird der Einspruch abgelehnt.
Ich habe mich im März 2011 mal kurzfristig von der Klausur abgemeldet und musste ebenfalls 25 € zahlen, was in meinem Fall aber in Ordnung war, da die Abmeldung erst einen Tag vor der Klausur erfolgte. Ich habe aber damals eine Vormerkbestätigung per E-Mail erhalten, auf der auch die Abmeldung mit Abmeldedatum angegeben war. Schau man unter deinen E-Mails von der Fernuni nach, ob du vielleicht auch eine solche Mail erhalten hast.
@StudiWS20092010: Es existiert zwar in NRW kein gesetzliches Widerspruchsrecht mehr dank der ehemaligen Landesregierung. Aber die Fernuni akzeptiert formlose Einwendungen innerhalb von 14 Tage nach Absendedatum des Bescheids, obwohl sie dazu rechtlich nicht verpflichtet wäre.
 
Ich habe vor einem Jahr mal einen Gebührenbescheid erhalten, weil angeblich die Lastschrift zurückgegangen wäre. Habe freundlich eine Email hingeschrieben und um Prüfung gebeten, da auf meinem Konto nichts dergleichen passiert ist. Die Antwort kam sehr zügig: EDV-Fehler, Bescheid bitte ignorieren. Die zuständige Stelle ist also wirklich bemüht solchen Einwendungen auch nachzugehen. Aber freundlich sollte man bleiben.
 
Hallo,
hab da mal eine Frage. Gestern habe ich Post aus Hagen bekommen, dass ich wegen nicht fristgerechter Prüfungsabmeldung im letzten Semester 25 € bezahlen soll, aber ich weiß definitiv, dass ich mich bereits einem Monat vorher von der besagten Klausur abgemeldet habe, also noch innerhalb der Frist. Nur habe ich ja jetzt überhaupt keine Beweise in der Hand, dass das so war. Ist es bereits jemandem ähnlich ergangen und hat Erfahrung ob man da vllt noch etwas machen kann?, oder ist es sinnlos sich zu beschweren? Mir geht es nicht um das Geld, aber ich möchte nicht für etwas bezahlen, was definitv nicht so war!

Gruß
Schumi

Du müßtest ja eine Mail von der FU bekommen haben, daß deine Abmeldung erfolgreich war..

Trotzdem, schön mal einen anderen FCK-Fan hier zu haben...man, ist nich´ leicht in diesen Zeiten, gegen MG "MistGabel" Gladbach.....
 
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