Für alle Hauptstudiumsklausuren im Diplom WiWi gibt es den Freiversuch. Der Freiversuch bedeutet, dass Du eine im ersten Versuch bestandene Klausur im folgenden Semester erneut schreiben darfst und das bessere Ergebnis zählt. Wenn Du die Klausur nicht bestehst, hast Du noch die regulären drei Versuche, wobei es allerdings keine Wiederholmöglichkeit zur Notenverbesserung gibt, wenn die Klausur bestanden wurde. Du hast also maximal vier Versuche pro Klausur.
Bei Modulen ohne Freiversuch sind es nur drei Versuche und eine bestandene Klausur kann grundsätzlich nicht wiederholt werden.
Die Regelung zum Freiversuch findest Du
hier:
"Die zwei oder drei Modulklausuren eines Faches können, müssen aber nicht in einem Semester geschrieben werden. Jede in einem Diplomprüfungsfach im ersten Prüfungsversuch bestandene Modulklausur kann im Rahmen der
Freiversuchsregelung am nächstmöglichen Prüfungstermin (März → September oder September → März) zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Der bessere der beiden Versuche gilt. Ein zweiter Freiversuch ist ausgeschlossen.
Die Nutzung des Freiversuchs nach nicht bestandenem ersten Prüfungsversuch ist zeitlich nicht befristet, sodass hierdurch eine weitere (dritte) Wiederholungsmöglichkeit eröffnet wird. Bei Nutzung des Freiversuchs sind also maximal vier Prüfungsversuche möglich. Wird eine Wiederholungsprüfung bestanden, ist die Wahrnehmung des Freiversuchs zur Notenverbesserung nicht möglich, da nur der erste Prüfungsversuch als Freiversuch in Anspruch genommen werden darf. Der Freiversuch kann bei Täuschung oder Verstößen gegen die Ordnung der Prüfung nicht genutzt werden.
Wird eine Klausur wiederholt und erneut nicht bestanden, werden die erzielten Punkte der besten nicht bestandenen Klausur berücksichtigt."