Ursula,
guck mal KE 3, Seite 86 oben, bitte.
Ich verstehe das so:
institutionller Legitimation : Per Verfassung / Gesetz wird angeordnet, eine staatliche Stelle / Organ einzurichten.
funktioneller Legitimation: Die staatliche Stelle / Organ darf per Verfassung / Gesetz eine bestimte Aufgabe erledigen.
Findest Du das verständlich?
Gruß von Sabine.