ich habe dieses Semester den Master Elekt-u-Infor-Technik mit der Vertiefungsrichtung Regenerative Energietechnik in Teilzeit begonnen. Ich bin noch voll Berufstätig und will mich Fachlich weiterbilden.
Für mich stellt sich jetzt zum Thema Steuerliche absetzbeikeit meines Zweitstudiums (habe im Erststudium Dipl.Ing. studiert) einige Fragen.
1. Ich studiere z.B. 3 Semester, schließe das Studium aus welchen Gründen auch immer nicht ab. Habe aber die Kosten des Studiums in dem Jahr absetze in dem sie anfallen sind. Muss ich dann die steuerlichen Vorteile dem Finanzamt zurückzahlen? Wenn ja alles auf einmal oder gestreckt?
2. Kann ich während des Studiums die Kosten nicht angeben und die gesamten Kosten rückwirkend auf einmal steuerlich geltend machen wenn ich den Abschluss in der Tasche habe? Gibt es hier eine zeitliche Begrenzung wie lang Rückwirkend ich Kosten geltend machen kann?
3. Wenn ich auf ein Akademiker Studium in Hagen wechsele werden die da anfallenden Kosten steuerlich gleich behandelt wie bei einem Zweitstudium.
Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion mit Euch.
Gruß Jonathan
Für mich stellt sich jetzt zum Thema Steuerliche absetzbeikeit meines Zweitstudiums (habe im Erststudium Dipl.Ing. studiert) einige Fragen.
1. Ich studiere z.B. 3 Semester, schließe das Studium aus welchen Gründen auch immer nicht ab. Habe aber die Kosten des Studiums in dem Jahr absetze in dem sie anfallen sind. Muss ich dann die steuerlichen Vorteile dem Finanzamt zurückzahlen? Wenn ja alles auf einmal oder gestreckt?
2. Kann ich während des Studiums die Kosten nicht angeben und die gesamten Kosten rückwirkend auf einmal steuerlich geltend machen wenn ich den Abschluss in der Tasche habe? Gibt es hier eine zeitliche Begrenzung wie lang Rückwirkend ich Kosten geltend machen kann?
3. Wenn ich auf ein Akademiker Studium in Hagen wechsele werden die da anfallenden Kosten steuerlich gleich behandelt wie bei einem Zweitstudium.
Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion mit Euch.
Gruß Jonathan