EU Recht Tanken in Luxembourg

Dr Franke Ghostwriter
EU Recht:Tanken in Luxembourg

Hi, im Rahmen meiner Klausurvorbereitung möchte ich das Verfassungsrecht nicht ganz außer acht lassen und bin im Teil Drei über die Zollunion gestolpert. Da heißt es in Art. 25 EUV zur Zollunion, daß innerhalb der EU Zölle und zollgleiche Abgaben verboten sind und Art. 28 verbietet eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung. Laut Script sind die Artikel auch direkt anwendbar.
Nun Frage ich mich, wie es denn die Bundesrepublik Deutschland durchsetzt, daß Bürger, die in Luxemburg mit einem Kofferraum voll Billigbenzin nach Deutschland einreisen wollen, dafür an der Grenze Zoll zahlen müssen oder verknackt werden. Eigentlich ist das doch ein Verstoß gegen EU Recht, oder ? (nur als Anmerkung ich fahre ein Erdgasauto und bin folglich nicht betroffen) Das interessiert mich nur aus verfassungsrechtlicher Sicht.
Gruß, Jörg
 
Handelt es sich denn wirklich um einen Zoll der erhoben wird oder wird die anfallenden Steuer eingezogen?

https://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/c0_energiesteuer/i0_bef_eg/index.html

Gemäß der Seite des deutschen Zolls sind nämlich bei Privtleuten neben der Benzinmenge im Tank nur 20 Liter im Reservetank steuerbefreit. Alles über 20 Litern müsste dann entsprechend versteuert werden und bei der Einfuhr nach Deutschland müssen dann die deutschen Steuern gezahlt werden.

Wenn es also nur um das Einziehen der Steuern geht handelt es sich nicht um einen Verstoß gegen das EU- Recht. Sollte es als Zoll deklariert sein, stimme ich dir zu, dass das mit Zollunion nicht konform ist.

Gruß,
Dorit
 
Bei der Geschichte fällt mir eine Regelung ein, die zwar nicht direkt etwas mit Verfassungsrecht zu tun hat, aber die eine logische Begründung darstellt für die Tatsache, dass es eine mengenmäßige Beschränkung gibt, was das Benzin im Kofferraum anbelangt:

An der deutsch-tschechischen Grenze gelten meines Wissens 10 L (maximal 20, bin mir nicht ganz sicher) im Kanister als Höchstgrenze, und zwar aus einem einfachen Grund: Benzin stellt ein Gefahrgut dar, das im Kofferraum eines Pkw in größeren Mengen nicht transportiert werden darf.

Das hab ich zumindest mal so gehört und das leuchtet m. E. auch ein.

Gruß, Andy
 
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