EU Recht:Tanken in Luxembourg
Hi, im Rahmen meiner Klausurvorbereitung möchte ich das Verfassungsrecht nicht ganz außer acht lassen und bin im Teil Drei über die Zollunion gestolpert. Da heißt es in Art. 25 EUV zur Zollunion, daß innerhalb der EU Zölle und zollgleiche Abgaben verboten sind und Art. 28 verbietet eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung. Laut Script sind die Artikel auch direkt anwendbar.
Nun Frage ich mich, wie es denn die Bundesrepublik Deutschland durchsetzt, daß Bürger, die in Luxemburg mit einem Kofferraum voll Billigbenzin nach Deutschland einreisen wollen, dafür an der Grenze Zoll zahlen müssen oder verknackt werden. Eigentlich ist das doch ein Verstoß gegen EU Recht, oder ? (nur als Anmerkung ich fahre ein Erdgasauto und bin folglich nicht betroffen) Das interessiert mich nur aus verfassungsrechtlicher Sicht.
Gruß, Jörg
Hi, im Rahmen meiner Klausurvorbereitung möchte ich das Verfassungsrecht nicht ganz außer acht lassen und bin im Teil Drei über die Zollunion gestolpert. Da heißt es in Art. 25 EUV zur Zollunion, daß innerhalb der EU Zölle und zollgleiche Abgaben verboten sind und Art. 28 verbietet eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung. Laut Script sind die Artikel auch direkt anwendbar.
Nun Frage ich mich, wie es denn die Bundesrepublik Deutschland durchsetzt, daß Bürger, die in Luxemburg mit einem Kofferraum voll Billigbenzin nach Deutschland einreisen wollen, dafür an der Grenze Zoll zahlen müssen oder verknackt werden. Eigentlich ist das doch ein Verstoß gegen EU Recht, oder ? (nur als Anmerkung ich fahre ein Erdgasauto und bin folglich nicht betroffen) Das interessiert mich nur aus verfassungsrechtlicher Sicht.
Gruß, Jörg