Belegt ihr BGBII direkt im Anschluss?

Dr Franke Ghostwriter
mich würde interessieren, ob ihr, die ihr dieses Semester BGBI belegt habt, BGBII im nächsten Semester nahtlos "dranhängt"? Da ich kein Versuchskaninchen für die neue Hausarbeit im Modul sein will, werde ich wahrscheinlich stattdessen Strafrecht (und Ext. Rewe) belegen. Frag mich allerdings, ob so eine Lücke zwischen den BGB-Modulen sinnvoll ist, weil man vielleicht aus dem Stoff "rauskommt"...

Wie macht ihrs bzw. (an die Oldies 🙄) wie habt ihr es gehandhabt?

LG Scarly
 
Ich bin auch noch am Überlegen. Eigentlich wollte ich BGB II und Arbeitsvertragsrecht belegen. Inzwischen bin ich mir da aber auch nicht mehr soooo sicher. Einerseits könnte man Glück haben und ein Augen-zu-Drücken erhalten, wenn man es gleich als erstes belegt. Andererseits könnte es ja auch sein, dass die sich doch nochmal umstimmen lassen und im folgenden Semester die Hausarbeit als Klausurersatz nehmen, wenn sie im ersten Versuchssemester merken, dass das mit der Hausarbeit als Zulassungsvoraussetzung doch keine so gute Idee war. Ich bin mir, wie gesagt, auch noch nicht sicher, was ich nun mache. Leider tickt dir Uhr zur Semesterbelegung...
 
Ich hab mich jetzt mal informiert, weil ich mit der Versuchskaninchentheorie so gar nichts anfangen konnte, und ich verstehs immer noch nicht so ganz, denn es ist doch eine Verbesserung, oder?

Wir haben keine Eas mehr, dafür eine Hausarbeit, die man zwar vorm Abschluss des Bachelors bestanden haben muss, aber vor der Klausr zu BGB II weder geschrieben noch bestanden haben muss. Sogesehen kann mans ruhig belegen und kann die Hausarbeit später schreiben wenn man sich nicht als erster zur Verfügung stellen will 😉 und die Klausur trotzdem schreiben

Das lästige Ea-bestehen um Klausur schreiben zu können, fällt weg.... ist doch Grund zur Freude 😀

Oder habt ihr andere Bedenken?
 
Ich hab bei der Uni angerufen und gefragt, wo ich Informationen dazu lesen kann, wurde an Herrn Szuka verwiesen, er hat mir das so erklärt wie ichs oben beschrieben hab. Es gibt sonst keine Infos dazu, erst im Prüfungsheft nr. 1 vom Sommersemester, kommt mit Materiallieferung zu Semesterbeginn.
 
Wo ist denn dann der Sinn der Hausarbeit als Klausurzulassung? Wenn ich z.B. nächstes Semester die Klausur zu BGB II mitschreibe und - so hoffe ich mal - bestehe, kann mir das Ergebnis dann nachträglich gestrichen werden, wenn ich die irgendwann zu schreibende Hausarbeit nicht bestehe? Und dann muss ich die Klausur wiederholen, obwohl ich sie ursprünglich bestanden hatte, nur weil die nachträgliche Zulassung nicht geklappt hat? Alles bissl verwirrend, finde ich... :confused
 
Das ist mir auch neu, dass das so beschlossene Sache ist (HA muss vor Klausur nicht geschrieben werden). In einer E-Mail schrieb mir Herr Szuka folgendes: "Der Dekan hat diese Anregung aufgenommen und diskutiert z. Zt. mit seinen Kollegen die Möglichkeit, dass die Hausarbeit auch nach der Klausur abgelegt werden kann." Die ist allerdings vom 17.12., so dass sich da durchaus schon was ergeben haben kann. Möglicherweise kontaktiere ich Herrn Szuka nochmal und lasse mir das bestätigen.
 
Herr Szuka ist echt fix, der sollte mal meine EA korrigieren. 😀 - Hier die Antwort:

Hallo Frau X,

das ist tatsächlich in der Diskussion. Bitte warten Sie aber noch die Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1 ab, dort wird es verbindliche Auskünfte zu diesem Thema geben.

Beste Grüße

RA Nils Szuka
Fakultätsreferent

Scheint also, als ob das immernoch nur in der Diskussion ist und wir vor dem Semesterbeginn dazu keine verlässlichen Infornationen erhalten werden. Aber belegen kann man es ja, notfalls bleibt es eben bis zum nächsten Semester liegen.
 
Vielleicht wäre er telefonisch doch auskunftsfreudiger gewesen 😀
Er hat mir deinitiv nicht gesagt, dass das erst noch diskutiert wird, sondern als Fakt dargestellt. Komisch...

Außerdem gehen die Dinger spätestens den Monat zum Druck, er muss es ja schon wissen 🙄 na dann warten wir eben ab.
 
Im Grunde hat er doch ganz klar mitgeteilt, dass die erste verbindliche Information in den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1 veröffentlicht wird. Wer es riskieren möchte, kann ja nun belegen, alle anderen warten eben noch ein Semester. Dadurch, dass man die Unterlagen auch liegen lassen kann bis zum nächsten Semester, dürfte das ja keine große Gefahr darstellen. Ich habe auch schon überlegt, ob ich BGBII zusätzlich belege und schaue, was passiert. Da ich aber 3 Module nicht schaffen werde und mich nicht unnötig unter Druck setzen will (nächstes Semester schreibe ich auch Zwischenprüfung im Präsenzstudium und evtl. schon eine Examensprüfung, das hat leider Vorrang), wird es wohl bei StrafR und Ext. Rewe bleiben. Außerdem sind 400€ ziemlich viel Knete...
 
Du hast schon Recht, ich finde es auch schade, dass es vor Belegungsende keine endgültige Information gibt. Leider bin ich sowas schon von meiner Präsenzuni gewohnt und kann mich nicht mehr recht darüber aufregen (weil es eh nichts bringt). Ich nehm es halt so, wie es ist.

Denkst du denn, es ist problematisch, wenn man 1-2 Semester "Pause" mit den BGB-Modulen macht?
 
Ich hab im nächsten Semester nur ext. ReWe und den Brückenkurs Mathematik belegt - wenn ich das geschafft hab, hab ich die Zulassungsprüfung erledigt und dann kanns weitergehen 😉

Den Brückenkurs hab ich heute schon bekommen und naja :eek
 
Jetzt mal noch die typische Frage:
Ich hab dieses Jahr - also WS 09/10 - BGB 2 belegt und habe mit 2 bestandenen EAs die Klausurzulassung in der Tasche.
Möchte aber nicht im März 2010 die Klausur schreiben, sondern erst im September 2010.
Ich geh mal davon aus, dass ich die Hausarbeit in BGB 2 nicht schreiben muss, da ich die Klausurzulassung ja bereits in dem vorherigen Semester erworben habe.
Oder - ist eure Einschätzung da anders ?
 
Ich habe mich zwar rückgemeldet, aber bin mir immer noch unsicher, was ich belegen werde. Eigentlich hatte ich vor, die Module so zu belegen, wie es auch angegeben wird. Also eWiWi, BGB2, und Verf. Recht.
Aber gleich zwei "neue" Seminararbeiten in einen Semester. Ich weiss nicht....

Schwierig...
 
Aber so kannst Du wenigstens "kostenlos" eine Hausarbeit schreiben und korrigieren lassen, bevor es nachher wirklich "weh tut"! 🙄
Genau das habe ich mir auch gedacht, als ich mich jetzt schon für BGB II als Wiederholer angegemeldet habe. Die Zulassung habe ich in der Tasche, aber es kann nicht schaden, eine Hausarbeit ohne Risiko mitzuschreiben. Eigentlich könnte ich das auch für Verfassungsrecht machen, fällt mir gerade auf.
Wie ist das eigentlich, wenn man die Klausur besteht und als Wiederholer angemeldet ist: werden dann die Hausarbeiten trotzdem korrigiert?
 
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