bezüglich des BaföG`s. Und zwar habe ich gelesen, das es für ein Fernstudium nur höchstens 12 Monate BaföG gibt.
b. Besonderheit bei einem Fernstudium (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BAföG)
Für die Teilnahme an Einrichtungen des Fernunterrichts ist die Förderung auf höchstens 12 Monate beschränkt.
Gilt das auch für die Fernuni Hagen?
LG BiRo
b. Besonderheit bei einem Fernstudium (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BAföG)
Für die Teilnahme an Einrichtungen des Fernunterrichts ist die Förderung auf höchstens 12 Monate beschränkt.
Gilt das auch für die Fernuni Hagen?
LG BiRo