Hallo,
ist hier jemand dabei der sich mit der Verlängerung der Förderungshöchstdauer wegen Kindererziehung bzw. Schwangerschaft beim BAFÖG auskennt? Ich versuche seit Monaten die § des BAFÖGs zu verstehen, aber irgendwie werde ich da nicht schlau draus. Ich bin jetzt im 5. Semester, habe auch schon ein Semester Verlängerung bekommen (habe nen negative Leistungsnachweis eingereicht).
Leider verstehe ich irgendwie nicht ganz was im §15 BAFÖG gemeint ist:
"Folgende Zeiten werden als angemessener Ausgleich angesehen
Schwangerschaft: 1 Semester
bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes: 1 Semester pro Lebensjahr
für das 6. und 7. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester
für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester".
Ich mein ich hätte irgendwo gelesen das ich, bei einer (normalen) Förderungshöchstzeit von 3 Jahren um maximal 3 Semester verlängern könnte. Also ein Semester pro Jahr Regelstudienzeit. Aber ich verstehe nicht was mit "1 Semester pro Lebensjahr" gemeint ist...
Wenn mein Kind bei Studienbeginn 4 Jahre alt war, kann ich dann um 4 Semester verlängern?
Ich habe es bis jetzt immer geschafft 2 Module/ Semester zu bestehen, jetzt bin ich aber anscheinend bei 2 Klausuren durchgefallen. Da ich im April mein drittes Kind bekomme, werde ich es wohl nicht schaffen diese Zeit wieder aufzuholen.
Wenn hier irgendjemand dabei ist der Erfahrungen damit hat, würde ich mich echt über ein paar Infos freuen!
Beim BAFÖG-Amt habe ich schon nachgefragt, aber die wollen immer nur für ein Semester auf Antrag entscheiden ob ich die Verlängerung bekomme oder nicht, und mir meine allgemeinen Fragen so pauschal nicht beantworten. Also muss ich jedes Semester einen Antrag auf Verlängerung stellen und hoffen das ich die Verlängerung gewährt bekomme.
ist hier jemand dabei der sich mit der Verlängerung der Förderungshöchstdauer wegen Kindererziehung bzw. Schwangerschaft beim BAFÖG auskennt? Ich versuche seit Monaten die § des BAFÖGs zu verstehen, aber irgendwie werde ich da nicht schlau draus. Ich bin jetzt im 5. Semester, habe auch schon ein Semester Verlängerung bekommen (habe nen negative Leistungsnachweis eingereicht).
Leider verstehe ich irgendwie nicht ganz was im §15 BAFÖG gemeint ist:
"Folgende Zeiten werden als angemessener Ausgleich angesehen
Schwangerschaft: 1 Semester
bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes: 1 Semester pro Lebensjahr
für das 6. und 7. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester
für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester".
Ich mein ich hätte irgendwo gelesen das ich, bei einer (normalen) Förderungshöchstzeit von 3 Jahren um maximal 3 Semester verlängern könnte. Also ein Semester pro Jahr Regelstudienzeit. Aber ich verstehe nicht was mit "1 Semester pro Lebensjahr" gemeint ist...
Wenn mein Kind bei Studienbeginn 4 Jahre alt war, kann ich dann um 4 Semester verlängern?
Ich habe es bis jetzt immer geschafft 2 Module/ Semester zu bestehen, jetzt bin ich aber anscheinend bei 2 Klausuren durchgefallen. Da ich im April mein drittes Kind bekomme, werde ich es wohl nicht schaffen diese Zeit wieder aufzuholen.
Wenn hier irgendjemand dabei ist der Erfahrungen damit hat, würde ich mich echt über ein paar Infos freuen!
Beim BAFÖG-Amt habe ich schon nachgefragt, aber die wollen immer nur für ein Semester auf Antrag entscheiden ob ich die Verlängerung bekomme oder nicht, und mir meine allgemeinen Fragen so pauschal nicht beantworten. Also muss ich jedes Semester einen Antrag auf Verlängerung stellen und hoffen das ich die Verlängerung gewährt bekomme.