Außerordentliche Kündigung, Klagefrist
Hallo an alle,
habe da mal eine Frage zur außerordentlichen Kündigung:
Beim Prüfungspunkt: Klagefrist gem. § 4 KSchG:
Prüfe ich auch hier, ob das KSchG sachlich anwendbar ist (§ 23 KSchG)? Ich habe gelesen, dass die Klagefrist des § 4 KSchG bei allen Kündigungen zu beachten ist. Das heißt doch, unabhängig davon, ob das KSchG sachlich anwendbar ist.
Habe dann aber doch vereinzelt gefunden, dass die Anwendbarkeit des KSchG geprüft wird.
Vielleicht kann mir da ja jemand helfen?
Viele Grüße, Nicoletta
Hallo an alle,
habe da mal eine Frage zur außerordentlichen Kündigung:
Beim Prüfungspunkt: Klagefrist gem. § 4 KSchG:
Prüfe ich auch hier, ob das KSchG sachlich anwendbar ist (§ 23 KSchG)? Ich habe gelesen, dass die Klagefrist des § 4 KSchG bei allen Kündigungen zu beachten ist. Das heißt doch, unabhängig davon, ob das KSchG sachlich anwendbar ist.
Habe dann aber doch vereinzelt gefunden, dass die Anwendbarkeit des KSchG geprüft wird.
Vielleicht kann mir da ja jemand helfen?
Viele Grüße, Nicoletta