• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Aufgabe 2

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ich habe immer noch tierische Probleme bei der Aktienbewertung:

Kann mir vielleicht bitte jemand erklären, wie sich der Satz auswirkt "Sollten in einem Jahr Höchst- u. Niedrigstwert voneinander abweichen, so ist im darauffolgenden Jahr davon auszugehen, dass der niedrigere Wert angesetzt worden ist"?

Außerdem ist mir in der Aufgabe nicht klar, wie ich beim Anlagevermögen im Jahr 05 bei höchsten Ansatz zum Wert "70" komme? Müsste der Wert nicht "73" sein, da ich den höheren Wert aus dem Vorjahr übernehmen kann? 😕

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Natalie





Liebe Grüße,
Natalie
 
Natalie,
ich versuche es dir mal zu erkären.
Erstmal das Umlaufvermögen:

strengstes Niederwertprinzip: Wenn zwei Kurse zur Wahl stehen mußt du immer den niedrigeren ansetzen.

2001: Kauf von Aktien am 01.03.01 Kurs 76€ Bewertung zum 31.12.01
Du mußt immer den Kurs der Anschaffung oder jeweils den angesetzten Kurs vom 31.12. des Vorjahres mit dem Kurs am Bilanzstichtag vergleichen. Die Kursschwankungen im Jahr interessieren nicht. Du hast also den Wert vom 01.03.01 mit dem vom 31.12.01 zu vergleichen ( 76 und 70). Du mußt aber laut dem strengen NWP die Aktien abwerten. Also hast du keine Wahl du mußt als höchsten und niedrigstmöglichen Wert die 70 ansetzen.

2002: Vergleich 31.12.01 Kurs 70 und 31.12.02 Kurs 75
Nun hast du die Wahl entweder du läßt den niedrigeren Wert 70 oder du machst eine Wertaufholung auf 75.

2003: Vergleich (du hast laut Aufgabenstellung den niedrigeren Kurs angesetzt dh. 70) 31.12.02 70€ und 31.12.2003 80 (Du darfst aber nur bis zu den Anschaffungskosten 76€ zuschreiben). Also ist dein niedrigstmöglicher Kurs 70€ und der höchstmögliche 76€.

2004: Vergleich 31.12.2003 (niedrigeren Kurs ansetzen) 70€ und 31.12.2004 73€

2005: vergleich 31.12.2004 70€ und 31.12.2005 65€ hier gilt wieder strengstes NWP also 65€ im höchst und niedrigstmöglichem Fall.

Kannst du mir folgen?

Nicole
 
Berichtigung

Strengstes Niederwertprinzip: liegt der Kurs am 31.12 des Folgejahres unter dem Kurs den zu angesetzt hattest, mußt du den niedrigeren Wert ansetzen.

Nicole
 
Nicole,

vielen Dank für Deine ausführliche Erklärung! Das habe ich jetzt e n d l i c h verstanden, juhu!!! 😀

Könntest Du mir evtl. bitte, bitte auch noch erklären, wie es beim Anlagevermögen mit dem gemilderten Niederstwertprinzip ist?

Wie ist es denn bei Kapitalgesellschaften mit dem Wertaufholungsgebot nach § 280 HGB - ist dort im Folgejahr - wenn der Wert gestiegen ist - bei UV und AV einfach immer der höhere Wert anzugeben bis max. zu den Anschaffungskosten? 😕

Vielen lieben Dank und liebe Grüße,
Natalie
 
Natalie,

kommen wir nun zum Anlagevermögen.

Das gemilderte Niederwertprinzip bedeutet das du den geringeren Wert ansetzen darfst, das aber nicht mußt. Du kannst auch den höheren Wert beibehalten. Nur bei dauerhafter Wertminderung mußt du den geringeren Wert zwingend ansetzen.

2001: Vergleich 03.01.01 76€ und 31.12.01 70€
Nun hast du die Wahl den Betrag von 76€ beizubehalten oder den geringeren Wert von 70€ anzusetzen.

2002: Vergleich 31.12.2001 (du hast laut Aufgabenstellung den niedrigeren Wert angesetzt) 70€ und 31.12.02 75€.
daraus folgt: niedriger Wertansatz 70€ und höchster 75€

2003: Vergleich 31.12.2002 70€ und 31.12.2003 80€
niedriger Wert 70€ und höchstmöglicher Wert ist 76€ (Zuschreibung höchstens bis zu Anschaffungskosten)

2004: Vergleich 31.12 2003 70€ und 31.12.2004 73€
niedriger Wert 70€ beibehalten oder Werterhöhung auf 73€

2005: Vergleich 31.12.2004 70€ oder 31.12.2005 65€
Nun tritt das gemilderte NWP in Kraft. Du kannst die 70€ als höchstmöglichen Wert lassen oder setzt die 65€ als niedrigeren Wert an.
(Beim UV müßtest du jetzt den geringeren Wert zwingend ansetzen)

Ein anderes Ergebnis erzielst du wenn in der Aufgabenstellung verlangt wir das du immer den höchsten Wert vom Vorjahr ansetzen sollst.

2001: 70€ und 76€
2002: 75€ und 76€
2003: 76€ und 76€ Auf 80 darfst du wieder nicht gehen wegen der
Anschaffungskosten.
2004: 73€ und 76€
2005: 65€ und 76€

Du mußt immer auf die Aufgabenstellung achten. Manchmal wird diese geändert
und man muß den höheren Wert aus dem Vorjahr ansetzen.

Bei Kapitalgesellschaften mußt du immer den Wert zu schreiben, sprich den
höheren Wert ansetzen, wenn der Grund für die Abschreibung entfallen ist. Du
darfst dann nicht den geringeren lassen. Bei nur vorübergehender Wertminderung
darfst du nicht den niedrigeren Kurs ansetzen.

Hoffentlich war das verständlich.

Viel Spaß und einen schönen Tag wünscht dir

Nicole
 
Nicole,

vielen Dank für Deine auführliche Hilfe!!! Ich werde mich jetzt gleich hinsetzen und alles in Ruhe durcharbeiten ...

Viele liebe Grüße und nochmal Dankeschön,
Natalie
 
Nicole,

ich habe nach Deinen Erklärungen fleißig geübt und mal die Aufgabe 2 aus 03/05 komplett nach dem "höheren Wert" für Personen- bzw. Kapitalgesellschaften gelöst. Könntest Du vielleicht bitte mal nachsehen, ob die Ergebnisse richtig sind (ich hab nämlich leider null Vergleichsmöglichkeiten und so hätte ich eine "Musterlösung" für diesen Fall)?

Umlaufvermögen Personengesellschaft:

70 70
70 75
75 76
73 73
65 65

Anlagevermögen Personengesellschaft:

70 76
70 76
75 76
73 76
65 76

Umlaufvermögen Kapitalgesellschaft:

70 70
75 75
76 76
73 73
65 65


Anlagevermögen Kapitalgesellschaft:

70 76
75 76
76 76
73 76
65 76

Vielen, vielen Dank und einen wunderschönen Tag wünscht Dir
Natalie
 
nmesse schrieb:
Hallo Nicole,

ich habe nach Deinen Erklärungen fleißig geübt und mal die Aufgabe 2 aus 03/05 komplett nach dem "höheren Wert" für Personen- bzw. Kapitalgesellschaften gelöst. Könntest Du vielleicht bitte mal nachsehen, ob die Ergebnisse richtig sind (ich hab nämlich leider null Vergleichsmöglichkeiten und so hätte ich eine "Musterlösung" für diesen Fall)?

Umlaufvermögen Personengesellschaft:

70 70
70 75
75 76 falsch 70 76 ab hier hast du aus dem Vorjahr den höheren Wert angesetzt laut Aufgabenstellung ist es umgedreht
73 73 falsch 70 73 Folgefehler
65 65

Anlagevermögen Personengesellschaft:

70 76
70 76
75 76 f 70 76 sicher gleicher Fehler wie oben
73 76 f 70 73 Folgefehler
65 76 f 65 70 Folgefehler

Umlaufvermögen Kapitalgesellschaft:

70 70
75 75
76 76
73 73
65 65


Anlagevermögen Kapitalgesellschaft:

70 76 ?
75 76 f 75 75
76 76
73 76
65 76 f 65 73

Vielen, vielen Dank und einen wunderschönen Tag wünscht Dir
Natalie

Hallo Natalie,

du hast bloß manchmal vom höheren Wert des Vorjahres ausgegangen. In der Aufgabenstellung steht aber man soll bei zwei unterschiedlichen Werten den niedrigeren Wert ansetzen. Die Aufgabenstellungen sind unterschiedlich. Da mußt du aufpassen. Damit bauen sich dann deine ganzen Folgefehler auf.

Liebe Grüße

Nicole
 
Nicole,

ups, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt 😛 :

Ich habe absichtlich versucht, diese Aufgabe nach dem Satz "Sollten in einem Jahr Höchst- u. Niedrigstwert voneinander abweichen, so ist im darauffolgenden Jahr davon auszugehen, dass der höhere Wert angesetzt worden ist" zu lösen, weil ich in meinen Unterlagen keine einzige Aufgabe gefunden habe, mit der ich das üben könnte.

Viele liebe Grüße,
Natalie
 
Nicole ...

... und nochmal 1000 Dank für Deine Hilfe!!! Ich freu mich total, dass ich (dank Dir!!!) die Aktienbewertung wohl endgültig kapiert habe 😀

Viele liebe Grüße,
Natalie
 
Klausur 03/05 Aufgabe 2: Aktienbewertung

Hallo,

könnte mir jemand vielleicht bei obengenannter Übung behilflich sein? Mein Problem: Wie geht man am besten an so eine Aufgabe ran? Hab den Dreh nach ausführlicher Beschäftigung noch immer nicht ganz raus. Wär froh über jede Hilfe.

Danke vorab.

Perotin
 
Perotin,
vorab solltest Du Dir folgendes einprägen:
Umlaufvermögen:
sinkender Kurs = es muss abgewertet werden (strenges Niederstwertprinzip bei allen Unternehmensformen);
steigender Kurs = es kann abgewertet werden (bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften) bzw. es muss abgewertet werden (bei Kapitalgesellschaften).
Anlagevermögen:
sinkender Kurs = es kann abgewertet werden (gemildertes NWPrinzip für alle Unternehmensformen)
steigender Kurs = wie beim UV
Merke Dir zudem, dass, wenn in einem Jahr Höchst- und Niedrigstwert voneinander abweichen, im Folgejahr immer vom niedrigsten Wert ausgegangen wird.
Zuerst einmal machst Du Dir zwei Tabellen mit je 4 Spalten (eine Tab für AV, eine für UV). Die Spalten der Tab bezeichnest Du mit folgenden Begriffen: Jahr, niedrigster Kurs, Wert, höchster Kurs, Wert.
Dann fängst Du z.B. mit dem UV an und denkst wie folgt: Anschaffungskosten der Aktien waren 76€.
1. Jahr😀er Kurs am 31.12. ist im 1. Jahr 70€. Da beim UV das strenge Niederstwertprinzip gilt muss ich abwerten und habe in der Tabelle UV in der ersten Zeile für das 1. Jahr den niedrigsten Kurs mit 70€ und den höchsten ebenfalls mit 70€.
2. Jahr: Kurs am 31.12. 75€. Niedrigster Wert aus Vorjahr 70€, höchster Wert 75€.
3. Jahr: Kurs 80€. Die Höchstgrenze sind die Anschaffungkosten von 76€. Also niedrigster Wert 70€, höchster 76€.
4. Jahr: Kurs 73€. Niedrigster Wert 70€, höchster 73€.
5. Jahr: Kurs 65€. Niedrigster Wert 65€, höchster 65€.
Bitte beachte bei der Aufgabe, dass die Werte, die Du aus der Aktienanzahl von 5000 Stück multipliziert mit den Höchst- bzw. Niedrigstkursen, ausrechnest, im 4. Jahr um 3000 Aktien reduziert werden müssen, da dann Aktien lt. Aufgabenstellung verkauft werden.
Versuche mal das Anlagevermögen zu lösen. Hier schon einmal meine Lösung zum Vergleich:
Jahr niedrigster Wert höchster Wert
1 350 380
2 350 375
3 350 380
4 140 146
5 130 140

Hoffe Du kommst klar. Wenn nicht, melde Dich nochmal.
Grüße
Fantasie
 
Fantasie,

nur dass da keine Missverständnisse entstehn: dass, wenn Höchst- und Niedrigstwert voneinander abweichen, immer der niedrigere genommen wird, stimmt nicht! Das steht nochmal extra in der Aufgabenstellung, und es gibt auch Aufgaben, bei denen man vom höheren Wert ausgehen soll!

Viele Grüße, Sina
 
Danke erstmal an Fantasie und Sina!

Wenn vom niedrigeren bzw. höheren Wert ausgegangen wurde, heißt das, dass dann derselbige als Basiswert für das folgende Jahr genommen wurde d.h. mit diesem bilanziert wurde? Wenn das stimmt, hab ich's verstanden.

Danke vorab.

Perotin
 
Also erstmal das mit dem Basiswert: genau, das ist der mit dem wir im Vorjahr bilanziert haben.

Die Angabe von Höchst- und Niedrigstkurs darfst Du einfach nicht beachten. Die gehröen wieder mal zur Kategorie " Informationen die uns nur verwirren sollen"😡 Genauso wie auch die Angabe des Kurses zu dem evtl. in einem Jahr Aktien verkauft wurden.
Wichtig ist für Dich eben nur der angesetzte Vorjahreskurs und der Stichtagskurs.

Viel Spaß noch, Gruss, Sina
 
Wobei die Tatsache, dass Aktien verkauft wurden schon wichtig ist!!
Aus dem Höchstwert -den Anschaffungskosten musst Du die Anzahl natürlich rausrechnen....Wird interessant, wenn der Kurs in den folgenden Jahren über den AK klettert...
 
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