Anrechnung von Scheinen

Dr Franke Ghostwriter
habe eine Frage zur Anrechnung. Vielleicht kann mir jemand helfen.

- Wenn Scheine anerkannt werden, muss man dann trotzdem die Klausur schreiben, bleiben einem also die Einsendearbeiten erspart?

- Wenn man keine Klausur mehr schreiben muss, wird dann die Note übernommen der bereits geschriebenen Klausur? Dass stelle ich mir schwierig vor, da beim normalen Jurastudium die Note nicht relevant war, hauptsache bestanden, beim BoL zählt die Klausurnote ja zum Endergebnis.

Danke für Rückmeldung und schöne Grüße,
Francine
 
Das ist nicht immer ganz einheitlich. Mir wurden aus dem Wiwi-Bachelor einige Module komplett angerechnet. Da stehen allerdings keine Noten dabei, zumal die Module an meiner Uni anders gegliedert waren, als sie es hier sind.
Es gibt aber auch den anderen Fall: Nur Klausur. Dann musst du auch das Modul nicht ordnungsgemäß belegen, wenn du eigene Materialien hast.

Du kannst Sonja Flitsch vom Prüfungssekretariat deine Leistungsnachweise schicken, sie prüft es dann für dich.
 
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