habe eine Frage zur Anrechnung. Vielleicht kann mir jemand helfen.
- Wenn Scheine anerkannt werden, muss man dann trotzdem die Klausur schreiben, bleiben einem also die Einsendearbeiten erspart?
- Wenn man keine Klausur mehr schreiben muss, wird dann die Note übernommen der bereits geschriebenen Klausur? Dass stelle ich mir schwierig vor, da beim normalen Jurastudium die Note nicht relevant war, hauptsache bestanden, beim BoL zählt die Klausurnote ja zum Endergebnis.
Danke für Rückmeldung und schöne Grüße,
Francine
- Wenn Scheine anerkannt werden, muss man dann trotzdem die Klausur schreiben, bleiben einem also die Einsendearbeiten erspart?
- Wenn man keine Klausur mehr schreiben muss, wird dann die Note übernommen der bereits geschriebenen Klausur? Dass stelle ich mir schwierig vor, da beim normalen Jurastudium die Note nicht relevant war, hauptsache bestanden, beim BoL zählt die Klausurnote ja zum Endergebnis.
Danke für Rückmeldung und schöne Grüße,
Francine