Dürfte sehr schwer werden, da man an der Präsenzuni in der Regel viel weniger SWS für Rechtsgeschichte aufwendet und der Umfang sowie Inhalt aber für eine Anerkennung gleich sein muss.
Irgendwo in der Prüfungsordnung steht etwas zu der Anerkennung von früheren Leistungen für das Masterstudium, die Regelung ist enger als beim LL.B.