Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Dr Franke Ghostwriter
Wie relevant wird das AGG (von 2006) für die Klausur sein, was meint ihr?
Die Kursunterlagen wurden das letzte Mal SS 2005 überarbeitet steht im Kursangebot.
Ich habe die Zulassung zur Klausur nämlich schon vor einigen Semestern erworben und mein Beck Gesetzestext ist von 2006. Ich überlege jetzt, ob ich mir wegen des AGG die neue Auflage noch hole, oder ob das vielleicht gar nicht nötig ist, denn in den Kursunterlagen kommt es ja auch noch nicht vor.
Wie ist eure Meinung?
 
Hey Lola,
ich würde mir auf jeden Fall nen neues Gesetz holen.. Im MuSchG gabs nen paar kleine Änderungen.. Ich glaube, dass das AGG nicht allzu relavant ist, aber darauf verlassen würd ich mich auch nicht.. Die KE 6 lass ich allerdings komplett weg, da diese ja "nur zur Information dient".. (so stehts zumindest in der Einleitung)
 
Also irgendwie bin ich jetzt ganz durch den Wind....
Habe geglaubt, dass ich mir das evtl. sparen könnte, da die Skripte 1 bis 4 ja auch nicht geändert worden sind. Und da wird die Diskriminierungsproblematik ja auch angesprochen und auch gelöst mit den Mitteln, die halt vor dem AGG schon bereitstanden. Habe mir den neuen Gesetzestext jetzt geholt und stelle fest, dass die Anspruchsgrundlagen für diese Lösungen aus dem Skript aber teilweise nun ganz weggefallen sind, z.B. §611a BGB zum Thema geschlechtsspezifische Benachteiligung.
Die Arbeitsvertragrechtsskripte sind aber zuletzt 2005 aktualisiert worden, so stehts zumindest im Belegverzeichnis.
Wie hab ich denn jetzt damit umzugehen?
Fallen diese ganzen Sachen wie Allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, mittelbare oder unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte etc. als Herleitung zur Lösung eines Diskriminierungsproblems nun weg, und dient hierzu nur noch das neue AGG? Aber dann frag ich mich, wieso das restliche Skript nicht geändert wurde?
Oder hab ich hier irgendwo einen Knoten in meiner Denkweise??😕
Bin für jeden Tipp dankbar!
 
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