Hallo
Kann mir denn jm. sagen, ob § 7 KSchG auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer anwendbar ist? Ich versuche mich gerade an einem Fall (habe aber leider keine Lösung). Ich finde in den Kommentaren leider gar nichts dazu. Hat da irgend jm. was?
Also Fall (vereinfacht): Arbeitnehmer A kündigt bei Arbeitgeber B. Die Kündigung ist aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nicht möglich. Und ich hatte jetzt gesagt, da B aber keine Klage eingereicht hat, wird die Kündigung nach § 7 KschG trotzdem wirksam und damit geheilt. Ich habe das Begründet, dass sonst der AN schlechter da stehen würde als der AG. Sinn des Gesetzes ist ja Rechtssicherheit zu bekommen. Und daher muss das Gesetz auch für den AN anwendbar sein. Aber die ganzen Regelungen (§§ 4-7 KSchG) beziehen sich immer nur auf den AG der kündigt. Daher bin ich mir gerade sehr unsicher.
Hat da irgend jm. was? Würde mich super freuen, da mich der Fall doch sehr beschäftigt.
LG
Benji
Kann mir denn jm. sagen, ob § 7 KSchG auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer anwendbar ist? Ich versuche mich gerade an einem Fall (habe aber leider keine Lösung). Ich finde in den Kommentaren leider gar nichts dazu. Hat da irgend jm. was?
Also Fall (vereinfacht): Arbeitnehmer A kündigt bei Arbeitgeber B. Die Kündigung ist aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nicht möglich. Und ich hatte jetzt gesagt, da B aber keine Klage eingereicht hat, wird die Kündigung nach § 7 KschG trotzdem wirksam und damit geheilt. Ich habe das Begründet, dass sonst der AN schlechter da stehen würde als der AG. Sinn des Gesetzes ist ja Rechtssicherheit zu bekommen. Und daher muss das Gesetz auch für den AN anwendbar sein. Aber die ganzen Regelungen (§§ 4-7 KSchG) beziehen sich immer nur auf den AG der kündigt. Daher bin ich mir gerade sehr unsicher.
Hat da irgend jm. was? Würde mich super freuen, da mich der Fall doch sehr beschäftigt.
LG
Benji