§ 612 Abs. 3 / AIDS

Dr Franke Ghostwriter
Warum muss ich eine fast 2 seitige Ausführung zu o.a. § ertragen, wenn dieser seit 2006 nicht mehr "drin" ist?

Und warum strotzt das Skript nur so vor Kommafehlern, oder bin ich der neuen Rechtschreibung nur nicht mächtig?


Ad 2:

Wo ist der Unterschied zur (unerlaubten) Frage nach HIV-Infektion und der (erlaubten) Frage nach AIDs Erkrankungen?

Mir ist schon klar, dass zweiteres die Frage nach Symptomen der Krankheit darstellt, die Arbeitsunfähigkeit bedeuten können. Aber wenn ich nach AIDs Erkrankungen Frage impliziert das doch die Frage nach HIV Infektion, oder nicht?
 
Kannst du den Zusammenhang zu der Frage wegen Aids/Hiv erklären?

HIV bedeutet, dass eine Infektion mit dem HI-Virus vorhanden ist.
Aids bedeutet schlichtweg, dass nur noch 200 T-Helferzellen pro Mikroliter Blut im Körper des Infizierten vorhanden sind. Durch das HI-Virus zerstören sich die T-Helferzellen. Die Zeit von einer HIV-Infektion bis zu Aids kann Monate bis Jahre dauern. Ein Mensch der nur eine HIV-Infektion, jedoch noch kein Aids, hat kann also noch viele Jahre überleben. Übrigens führen mehr als 99% der HIV-Infektionen zu Aids.

Aids ist keineswegs ein Symptom von HIV. Zudem kann man eine HIV-Infektion von aussen einem Menschen nicht ansehen. HIV schränkt auch die Arbeitsfähigkeit meines Wissens nicht ein.
 
Ich glaube, man muß das situative betratchten, sprich in Bezug auf die angestrebte Tätigkeit. Es muß ein berechtigtes Interesse des AG vorliegen, solche eine Frage zu stellen.

Der zukünftige AG einer Verkäuferin in einer Bekleidungsladen hat so ein Interesse nicht. Ob die Frau den Virus HIV trägt oder nicht hat keine Auswirkungen auf die Tätigkeit.

Ein Sanitäter dagegen, oder ein Krankenschwester ist etwas völlig anderes wegen der Gefahr der Übertragung. Dabei ist es egal, ob nur HIV vorhanden ist, oder AIDS schon ausgebrochen ist.

Auch in der Lebensmittelindustrie ist die Frage nach ansteckenden Krankheiten zulässig, wegen der Gefahr für Dritten.

Faustregel, besteht in der Tätigkeit eine eigentümliche Gefahr der Ansteckung in Hinsicht auf ansteckenden, gefärhlichen Krankenheit (wie z.B. TB), ist die Frage danach zulässig.

Hoffe das hilft einbisschen
 
Ein Sanitäter dagegen, oder ein Krankenschwester ist etwas völlig anderes wegen der Gefahr der Übertragung. Dabei ist es egal, ob nur HIV vorhanden ist, oder AIDS schon ausgebrochen ist.

AIDS bricht nicht aus! Es ist schlichtweg die Folge einer monate- oder jahrelangen Infektion mit HIV. Zudem sehe ich nicht wieso ein Sanitäter nicht arbeiten darf wenn er HIV in sich trägt. HIV wird durch Blut/Scheidensekret/Sperma übertragen und wann sollte das bei der Arbeit eines Sanitäters passieren?
In der Lebensmittelindustrie ist es auch unsinnig.

TB ist wiederrum ein ganz anderer Fall. Ein Sani mit offener TB sollte natürlich nicht arbeiten.

Die Frage ist äußerst komplex und keineswegs so pauschal zu beurteilen angie74
 
ICh verstehe das so, das ein HIV infizierter noch viele Jahre arbeiten kann. Also seine Hauptpflicht der Arbeitsleistung erstmal noch unbeschränkt leisten kann.
Ein Aids erkrankter hat viele folge Erscheinungen, aufgrund dessen er häufig nicht arbeiten kann.
Der Arbeitgeber hat ein großes Interesse daran, das der (bezahlte) Arbeitnehmer auch seine Arbeitsleistung erbringt. Deswegen ist meines erachtens die nachfrage ob jmd Aids hat in bestimmten Bereichen zulässig. Die Frage nach einer HIV Infektion jedoch nicht. Es kommt immer darauf an ob der AN seine PFlicht zunächst uneingeschränkt erfüllen kann oder nicht. Zudem hat der AN selber auch Offenbarungspflichten, ob darunter eine Infektion fällt weiss ich jetzt so genau nicht.
Aber es ist immer eine Abwägungssache.
 
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