5704 / Wettbewerbsrecht

Dr Franke Ghostwriter
So, die gemütliche Zeit ist vorbei... Ich eröffne mal die letzte EA-Terminserie mit der WettbewerbsR-EA2. Die gestaltet sich m.E aber eher einfach, oder ist außer den folgenden Punkten nach § 5 UWG noch etwas zu prüfen ?

Werbung
Angaben
Irreführung
- Produktbezogene Merkmale
- Verkaufsbezogene Umstände
- Geschäftliche Verhältnisse
- Preisherabsetzungen

Gruß
 
Ciao for now.

Hallo Tisch !

:goodposti ; passt wie der sprichwörtliche Hintern auf den Eimer... Hätte gar nicht vermutet, dass die gleiche EA in zwei verschiedenen Kursen zeitlich gestaffelt verwendet wird.
Dann können wir das Thema ja hier zumachen.

Danke nochmal & Gruß
 
Verständiger Adressat

Doch noch zwei Bemerkungen nach eigener Bearbeitung des Themas:
1. Die Behandlung des durch die Werbebotschaft hervorgerufenen Eindrucks beim "verständigen Adressaten" kommt m.E. in der u.g. Diskussion etwas zu kurz. Nach meiner Überzeugung kann niemand davon ausgehen, dass ein Fahrradgeschäft das Rad selbst baut oder einen Factory Outlet darstellt, daher ist die Formulierung "direkt ab Werk" nicht so zu verstehen, dass gar kein Händler eingeschaltet ist - die Werbung kommt ja offensichtlich von einem solchen. Das relativiert dann auch die Erwartung an den Tiefpreis (nicht: Tiefstpreis !) seitens eines potenziellen Kunden. Meines Erachtens kann allein der Zusatz "garantiert" noch problematisch sein, aber in Zeiten des "Geiz ist geil" relativieren sich auch Garantien...
Letztlich (wie so oft) wird es eine Gewissensentscheidung des geneigten Bearbeiters.

2. Mir scheint, dass (mal wieder) der Aufgabensteller seine liebe Mühe mit der betriebswirtschaftlich korrekten Differenzierung zwischen Kosten, Deckungsbeitrag und Gewinn hatte [vgl. dazu auch die letzte VerfR-Klausur (sic !) oder die EA 1 in KonzernR]. Nach meiner Interpretation hat der F mitnichten 20% Gewinn, sondern allenfallls 20% "Handelsspanne" = inkl. Deckungsbeitrag und (vielleicht !) Gewinn (= nach Steuern) aufgeschlagen.
Hat das noch jemand in der EA thematisiert ? [Diese Diskussion habe ich jetzt wegen der schon vorliegenden Rückmeldungen im BoL im dortigen Forum aufgeworfen; Link s.u.]

Allen ein schönes Wochenende
 
Uwigel,

das betriebswirtschaftliche Zeugs nervt.

Jura ist logisch. Hier ist es vollkommen egal, ob Brieftauben oder Panzer verkauft werden. Hauptsache sie werden bezahlt.

Ob 20 % Gewinn oder 20 % Handelsspanne, geht absolut am Sinn des juristischen Gutachtens vorbei. Wie bereits erwähnt, kommt es schlechthin darauf an, ob der Kunde durch die Schlagworte "direkt ab Fabrik" oder durch "Garantierter Tiefstpreis" in die Irre geführt wurde und dieser Irrtum kausal für das Rechtsgeschäft ist.

Glaube uns. Auch ihr werdet keine andere Lösungsskizze vom Lehrstuhl bekommen und wir sind in unserer Diskussion ziemlich nah an der Muster-
lösung gewesen.

Außerdem solltest Du nicht vergessen, dass jemand der juristisch Unnötiges problematisiert, grundsätzlich mit Punktabzug bestraft wird.

Ich bleibe dabei. Deine 20 % mögen vielleicht betriebswirtschaftlich zwei unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten eröffnen, juristisch ist dies jedoch vollkommen egal.

Gruß


Sandra
 
[vgl. dazu auch die letzte VerfR-Klausur (sic !)

Hi Uwigel,

ich weiß nicht, was Du gegen die letzte Klausur hattest. Zunächst lief der Fall bereits einmal als Einsendearbeit (wenn man sich die Mühe gemacht hätte, alte EAs zu bearbeiten, wäre man vorbereitet gewesen) ...

Außerdem orientierte sich die Klausur an einer bekannten BVerfGE. Auch hier waren betriebswirtschaftliche Dinge unrelevant. Es ging sowohl um das Eigentumsrecht aus Art. 14 GG. Hier sollte man die Rechtsprechung des BVerfG kennen, dass es sich um keine Enteignung, sondern um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung handelt. Außerdem war noch Art. 3 I GG einschlägig.

Wie gesagt - Brieftaube = Panzer (!!!) -, wenn Du juristisch Unwesentliches ausführst, wirst Du eben mit Punktabzug bestraft.

In Jura geht es darum, juristische Meinungsstreits widerzugeben. Kein Prof möchte in einer Ausarbeitung eines Gutachtens oder einer Klausur den Ein- druck bekommen, dass er von betriebswirtschaftlichen Dingen keine Ahnung hat.

Daher mein Tipp: BWL-Brille ablegen und juristische Subsumtionsautomaten einstellen 😉

Gruß


Sandra
 
werde versuchen, mir das einzubläuen ...

Da prallen vielleicht auch Studium und Praxis aneinander. Unsere Firmenjuristen, die auch alle das 2. juristische Staatsexamen hinter sich haben und sich seit Jahren mit Wirtschaftsrecht plagen, haben sich in einer Diskussion darüber halt anders geäußert. Aber da Du unbestritten Recht hast, dass es hier ausschließlich um das Bestehen von EAs und Klausuren geht, werde ich mir Deinen sehr eindringlich formulierten Rat zu Herzen nehmen und meine Klausurvorbereitung entsprechend ausrichten.

Danke nochmal für die pointierte Reaktion & guten Wochenanfang
 
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