55100 - Modul 1 - Kurseinheit 4 - Abgabe

Dr Franke Ghostwriter
55100 - Modul 1 - KE 4 - Abgabe

Hallo,

bald geht das neue Semester los und so langsam werden/wurden die Unterlagen verschickt.
Um ein wenig Übersicht zu bekommen, hier schon mal die Startpostings für die kommenden EAs mit Abgabetermin - zur besseren Planung und weniger Suchzeit.

Ich wünsche allen einen guten und erfolgreichen Start und viele anregende, faire und hilfreiche Diskussionen.

Duddits
 
Wie sieht das eigentlich aus wenn man z.b im Modul Propädeutikum von den 3 EA´s nur zwei zur Uni geschickt hat oder eine auf dem Postweg verschwindet, jedoch die anderen beiden bestanden hat, ist man dann zur Prüfung zugelassen?

Es heißt doch immer man braucht nur die Hälfte aller möglichen EA´s bestanden haben.
 
Dann hoff ich doch mal das das ankommt, hatte nämlich schon mal nen Brief zurückgekommen, weil die Maschine meinen Absender als Adresse gelesen hatte, obwohl es eindeutig gekennzeichnet war, selbst die Postfrau konnte sich nicht erklären warum das so ist
 
LOTSE KE 5

Hi an alle! 🙂

Hab mich nun mit der LOTSE KE 5 beschäftigt und bin zu folgenden Ergebnissen gekommen:

Aufgabe 1: A, D
Aufgabe 2: E
Aufgabe 3: A, B
Aufgabe 4: C
Aufgabe 5: E
Aufgabe 6: A, C, E
Aufgabe 7: B, D, E
Aufgabe 8: C, D
Aufgabe 9: D
Aufgabe 10: B, C

Ob dies nun alles so richtig ist, kann ich nicht 100%ig sagen, bin aber sehr auf eure Meinungen gespannt! 🙂

Grüße,

Saskia
 
Tatvollendung bei Aufgabe 1a?

Liebe Lesenden,
bei noch so genauem Hinsehen, kann ich in der Aufgabenstellung, also in der Beschreibung des Tathergangs in Aufgabe 1a keine Tatvollendung des Angreifers (V) erkennen.
Er hält A zwar fest und beginnt (!), auf ihn einzuschlagen. Welche Wirkung dieses Festhalten und beginnende Einschlagen bei A hinterläßt, bleibt aus der Beschreibung des Tathergangs offen.
Nun setzt aber ein Körperverletzung, genauer gesagt, die körperliche Misshandlung per Definition nur solche unangemessene Behandlungen voraus, die das körperliche Wohlbefinden mehr, als nur unerheblich beinträchtigen.
Zwar könnte man die Notwehrreaktion des A insoweit deuten, als dass er sein körperliches Wohlbefinden erheblich beeinträchtigt sah.
Aus der Beschreibung des Tathergangs geht das jedenfalls nicht hervor.

Die Bedingung für eine Gesundheitsschädigung sehe ich ebenfalls nicht erfüllt. Gleiche Argumentation.

Ich plädire deswegen auf eine Strafbarkeit wg. versuchter Körperverletzung.

Wie seht Ihr das?

Danke und Gruß... der Jörch
 
Liebe Lesenden,
bei noch so genauem Hinsehen, kann ich in der Aufgabenstellung, also in der Beschreibung des Tathergangs in Aufgabe 1a keine Tatvollendung des Angreifers (V) erkennen.
Er hält A zwar fest und beginnt (!), auf ihn einzuschlagen. Welche Wirkung dieses Festhalten und beginnende Einschlagen bei A hinterläßt, bleibt aus der Beschreibung des Tathergangs offen.
Nun setzt aber ein Körperverletzung, genauer gesagt, die körperliche Misshandlung per Definition nur solche unangemessene Behandlungen voraus, die das körperliche Wohlbefinden mehr, als nur unerheblich beinträchtigen.
Zwar könnte man die Notwehrreaktion des A insoweit deuten, als dass er sein körperliches Wohlbefinden erheblich beeinträchtigt sah.
Aus der Beschreibung des Tathergangs geht das jedenfalls nicht hervor.

Die Bedingung für eine Gesundheitsschädigung sehe ich ebenfalls nicht erfüllt. Gleiche Argumentation.

Ich plädire deswegen auf eine Strafbarkeit wg. versuchter Körperverletzung.

Wie seht Ihr das?

Danke und Gruß... der Jörch


es reicht wenn du "körperliche Misshandlung" bejahst.
und das ist bei "beginnendem" 🙂 einschlagen auf jeden fall gegeben. daher eindeutig: obj+, sub+, rw+, sch+ ->str.bar g.223I+
 
Liebe Lesenden,

Ich plädire deswegen auf eine Strafbarkeit wg. versuchter Körperverletzung.

Wie seht Ihr das?

Danke und Gruß... der Jörch

Falls du hier den A in Aufgabe 1b meintest, führe ich hilfsweise an:

laut Schönke/ Schröder, Strafgesetzbuch:

Rechtfertigungsvoraussetzung ist zunächst eine (tatsächlich bestehende) Notwehrlage, die durch einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf den Täter selbst oder einen anderen begründet wird (Abs. 2).

"beginnendes einschlagen" ist m.e. gegenwärtig
 
Ja, nee, is klar,
ich kann aber gerade die "körperliche Misshandlung" nicht bejahen, weil die p.d. geforderte, mehr als nur unerhebliche Einschränkung des körperlichen Wohlbefindens nicht aus dem Text herauslesen kann.

Es fällt mir leicht vorzustellen, dass A ein nicht unerhebliches körperliches Leid erlitten hat. Aber eben nur in meiner Vorstellung.

Im Text seh' ich davon nix.

Klärt mich auf...!

Danke... der Jörch
 
Ja, nee, is klar,
ich kann aber gerade die "körperliche Misshandlung" nicht bejahen, weil die p.d. geforderte, mehr als nur unerhebliche Einschränkung des körperlichen Wohlbefindens nicht aus dem Text herauslesen kann.

Es fällt mir leicht vorzustellen, dass A ein nicht unerhebliches körperliches Leid erlitten hat. Aber eben nur in meiner Vorstellung.

Im Text seh' ich davon nix.

Klärt mich auf...!

Danke... der Jörch

im Sachverhalt steht: "...hält den A fest und beginnt, auf ihn einzuschlagen..."
Hier sind wir uns jetzt hoffentlich einig das A jetzt leider "Haue kriegt".
Wenn du "Haue kriegen" würdest, würdest du dich "körperlich misshandelt" fühlen, oder nicht?
eigentlich logisch, aber korrigiere mich, falls wir aneinander vorbeireden.

grüsse
taylan
 
es baht sich vielleicht Haue an. Nirgends steht, dass auch nur ein einziger Schlag sein Ziel erreicht hat.
Keine Haue, keine körperliche Misshandlung.
Nur ein einziges "Aua", nur ein einziges Krümmen, und die Sachlage wäre sonnenklar. Aber so... ?

Der Tatvorsatz ist unbestritternermaßen zu erkennen, nicht aber der Taterfolg.

... der Jörch
 
Servus,
es baht sich vielleicht Haue an. Nirgends steht, dass auch nur ein einziger Schlag sein Ziel erreicht hat.
Keine Haue, keine körperliche Misshandlung.
Nur ein einziges "Aua", nur ein einziges Krümmen, und die Sachlage wäre sonnenklar. Aber so... ?

Der Tatvorsatz ist unbestritternermaßen zu erkennen, nicht aber der Taterfolg.

... der Jörch

"BEGINNT auf ihn einzuschlagen"....stell Dir das mal bidlich vor....wenn er noch nicht zugeschlagen hätte hätte m. E. im SV gestanden: Hebt die Hand zum ersten SChlag oder dergleichen...
 
Servus,
es baht sich vielleicht Haue an. Nirgends steht, dass auch nur ein einziger Schlag sein Ziel erreicht hat.
Keine Haue, keine körperliche Misshandlung.
Nur ein einziges "Aua", nur ein einziges Krümmen, und die Sachlage wäre sonnenklar. Aber so... ?

Der Tatvorsatz ist unbestritternermaßen zu erkennen, nicht aber der Taterfolg.

... der Jörch

🙂 jetzt wirds lustig 🙂

also gut, ich nehme noch einen Anlauf:

"...V...beginnt auf A einzuschlagen..."
"einzuschlagen" ist plural, das heisst mindestens zwei schläge
da aber kein mensch mit beiden Händen gleichzeitig versucht zu schlagen, müssen wir davon ausgehen das zumindest ein Schlag beim Opfer A bereits eingetroffen sein muss.

🙂 jura, kann so lustig sein
 
@ taylan: Ist die Pluralbildung des flektierten Verbes ("...einzuschlagen...") strafbar?

Spaß beiseite. Ich halte die formulieren in Aufgabe 1a grenzwertig im Sinne einer späteren Entscheidung hinsichtlich Versuch vs. Vollendung.
Den letzten Hinweis von KaBe finde ich erhellend, tendiere nun auch Richtung Tatvollendung. Die Schreiber des Aufgabentextes hätten wahrscheinlich einen anderen Wortlaut gewählt, um einen Tatversuch zu betonen.

Also, in diesem Sinne... der Jörch
 
ich wage mal anzunehmen, dass weniger das konkrete Ergebnis entscheidet, sondern die stringente Argumentation im Gutachten.
Ich halte die schwammige Formulierung "... beginnt einzuschlagen ..." für eine bewusst ausgelegte Fussangel.
Wichtiger ist, dass ich sauber begründe warum ich zu dem Ergebnis komme, dass entweder Versuch oder Vollendung vorliegen.
M.E. ist beides stringent begründbar.

Trotzdem bin ich auf die Korrektur gespannt
Gruß
Alexander
PS.: Ich gehöre übrigens zur "Versuchs"-Fraktion
 
ernsthaft?
Na son Mist, da stand doch da "so schnell wie möglich"
Na ja, okay, dann weiß ich wenigstens bescheid
Wenn ich mir immer das Datum vom Korrektor angucke, vergehen alleine da schon die 2 Wochen, bis die EA von ihm/ihr wieder bei FU ist.
Dann werden m.W. ein paar Stichproben gemacht und bis es dann verschickt ist...
Und vorher dauert es eben auch so ca. 2 Wochen bis die EA beim Korrektor landet und er damit durch ist.
 
ich habe die EA heute zurückbekommen: 85 Punkte.

Im Einzelnen:

Bei 1a habe ich beim obj. Tatbestand "andere Person" definiert. Das brauchte ich wohl nicht.
Beim obj. Tatbestand "Gesundheit geschädigt" war ich dem Korrektor nicht kritisch genung. Fraglich sei ihm, ob ein Schlag einen Heilungsprozeß erforderlich macht. Das kann man sich fragen. Macht fünf Punkte weniger: 20 Punkte.

Aufgabe 1b und c ging mit 25 Punkten glatt durch.

Aufgabe 2 mit 15 Punkten, da ich weder die obj. und subj. Tatbestandsmerkmale, die Rechtwidrigkeit und die Schuld geprüft habe. Immerhin nur 10 Punkte Abzug, für soviel Vergessenes ist das durchaus ok.

Ich bin zufrieden.

Ich hatte die EA am 18.05.2007 abgegeben und deshalb vermutlich schon heute zurückbekommen.

Gruß

Peter Honig
 
Hallo zusammen,

ich habe die EA heute zurückbekommen: 85 Punkte.

Im Einzelnen:

Bei 1a habe ich beim obj. Tatbestand "andere Person" definiert. Das brauchte ich wohl nicht.
Beim obj. Tatbestand "Gesundheit geschädigt" war ich dem Korrektor nicht kritisch genung. Fraglich sei ihm, ob ein Schlag einen Heilungsprozeß erforderlich macht. Das kann man sich fragen. Macht fünf Punkte weniger: 20 Punkte.

Aufgabe 1b und c ging mit 25 Punkten glatt durch.

Aufgabe 2 mit 15 Punkten, da ich weder die obj. und subj. Tatbestandsmerkmale, die Rechtwidrigkeit und die Schuld geprüft habe. Immerhin nur 10 Punkte Abzug, für soviel Vergessenes ist das durchaus ok.

Ich bin zufrieden.

Ich hatte die EA am 18.05.2007 abgegeben und deshalb vermutlich schon heute zurückbekommen.

Gruß

Peter Honig

Gartuliere, habs heute auch zurückbekommen, glatte 100 Punkte, bin überglücklich.
 
D😀😀 Habe gerade die EA 4 Strafrecht wiederbekommen!!! Unglaubliche 95 Punkte!!! Ich bin soooooo.... froh!!! Hatte wirklich nicht damit gerechnet! Jetzt muss ich nur noch gaaaaaaaaanz viel Glück bei der EA 3 BGB haben, damit ich doch noch die Klausurzulassung bekomme, sonst heisst es nämlich Klausuren erst im März.
 
100 Punkte für das Gutachten Strafrecht 😀😀😀 ...freue mich sehr darüber !!!
Da habe ich bis jetzt in Modul 1 einen guten Schnitt gemacht. Hoffe, dass es in der Klausur auch gut laufen wird....
 
ich habe meine Einsendeaufgabe immer noch nicht zurück, ich muss dazu sagen, ich habs sie auch erst auf dem allerletzten Drücker abgegeben. Jetzt hab ich panische Angst, dass sie gar nicht erst da angekommen ist, ich denke mal nachfragen ist schlecht, oder???🙁🙁

Gruß
Mellie
 
Hat mal jemand wegen einer nicht zurückerhaltenen Einsendearbeit angerufen? Erhält man dann Auskunft???

Für eine Auskunft wäre ich dankbar, von dieser Arbeit hängt meine Klausurzulassung ab!!!

Liebe Grüße
Mellie

Hallo Mellie,

du kannst im Studiensekretariat anrufen und nachfragen. Habe ich auch schon gemacht. Die schauen dann im Computer nach ob deine EA schon korrigiert ist.
 
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